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Untersuchungsberechtigungsschein

Jugendliche, die in ein neues Arbeitsverhältnis oder eine Ausbildung starten, müssen ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung über ihre gesundheitliche Eignung vorlegen. Dies ist besonders erforderlich, wenn die Tätigkeit nicht geringfügig ist und länger als zwei Monate dauert. Laut Jugendarbeitsschutzgesetz müssen alle Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren vor Beginn ihrer Arbeit eine kostenfreie ärztliche Untersuchung durchführen lassen. Der Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) muss vor der ärztlichen Untersuchung beantragt werden. Dieser kann ausschließlich online beantragt werden. Nach Antragstellung erhalten Sie den Untersuchungsberechtigungsschein sowie einen Erhebungsbogen für den Arztbesuch.

So beantragen Sie den Untersuchungsberechtigungsschein

  1. Gehen Sie auf die Webseite www.untersuchungsberechtigungsschein.de.
  2. Melden Sie sich mit einem Ausweisdokument an, das die Online-Ausweisfunktion unterstützt.
  3. Geben Sie Ihre Daten ein und senden Sie den Antrag ab.
  4. Innerhalb weniger Sekunden erhalten Sie den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) sowie einen Erhebungsbogen für den Arztbesuch.

Was tun, wenn keine technische Möglichkeit vorhanden ist?
Sollten Sie keine Möglichkeit haben, den Untersuchungsberechtigungsschein online zu beantragen, wenden Sie sich bitte an das Zentrale Bürgerservice Winterberg.

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