Der Tod einer im Stadtgebiet Winterberg verstorbenen Person muss unabhängig von dessen Wohnort und Nationalität spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt Winterberg angezeigt werden und ist auch hier zu beurkunden.
Die mündliche Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt Winterberg kann z.B. von den Angehörigen oder von einem beauftragten Bestattungsunternehmen erfolgen. Eine schriftliche Sterbefallanzeige durch die entsprechenden Einrichtungen bzw. die entsprechende Behörde ist in folgenden Fällen vorzunehmen:
Sowohl bei einer mündlichen als auch bei einer schriftlichen Sterbefallanzeige ist eine Todesbescheinigung des Arztes vorzulegen.