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Stadtsanierung Winterberg

Ziel der Stadtsanierung war insbesondere die Herausnahme des überörtlichen Verkehrs sowie die Neuordnung des innerstädtischen Verkehrs. Weiterer Zweck ist eine Neuordnung der Grundstücksverhältnisse und die bauliche Entwicklung brachliegender Flächen im Innenstadtbereich. Die rechtlichen Grundlagen sind mit der Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 16 „Altstadt Winterberg“ sowie dem Bebauungsplan Nr. 27 „Bahnareal Winterberg“ geschaffen worden. Des Weiteren hat der Rat zur Neuordnung der Grundstücksverhältnisse im Innenstadtbereich eine „Sanierungssatzung“ erlassen.

Für die Grundstücke im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet ist u.a. bei einem Grundstücksverkauf, bei einer Grundstücksteilung oder bei einer Belastung des Grundstücks vorab die schriftliche Genehmigung der Stadt Winterberg einzuholen.

Zwischenzeitlich sind die Maßnahmen im Rahmen der Stadtsanierung weitestgehend abgeschlossen. Als letzter Baustein werden derzeit die Flächen im Bahnareal Winterberg bebaut.