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Schwerbehindertenausweis

Der Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis für die Feststellung einer Behinderung und der damit verbundenen Vorteile sowie Nachteilsausgleiche. Er wird Personen ausgestellt, bei denen ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 durch das zuständige Versorgungsamt festgestellt wurde.

Antragstellung
Die Zuständigkeit für die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises liegt beim Hochsauerlandkreis – Amt für Schwerbehindertenangelegenheiten. Die Antragstellung erfolgt direkt bei diesem Amt.

Benötigte Dokumente