Meldebehörden dürfen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Auskünfte können für verschiedene Zwecke genutzt werden, zum Beispiel zur Überprüfung von Adressen oder zur Bestätigung von Wohnsitzen. Es gelten dabei spezifische Regelungen, die den Zugriff auf solche Daten regeln.
Bundesmeldegesetz
Antrag mit den Meldedaten der Person, soweit sie Ihnen bekannt sind. Sie können den Antrag formlos stellen.
Bestätigung im Antrag, dass Sie die Auskunft nicht für Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwenden. Wenn die Daten für gewerbliche Zwecke genutzt werden sollen, müssen Sie im Antrag den Verwendungszweck mitteilen.
Bei einer erweiterten Meldeanfrage: der Nachweis eines berechtigten oder rechtlichen Interesses
11 Euro für eine einfache Meldeauskunft
15 Euro für eine erweiterte Meldeauskunft
15 - 50 Euro für eine Auskunft mit großem Verwaltungsaufwand (z.B. Archivauskunft)
40 – 100 Euro für eine Auskunft mit örtlicher Ermittlung