Wohnsitzanmeldung – Jetzt auch online!
Nutzen Sie die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) und erledigen Sie Ihre Anmeldung bequem von zu Hause. Alle wichtigen Informationen finden Sie unter wohnsitzanmeldung.gov.de.
Die Wohnsitzanmeldung ist für alle Personen erforderlich, die in eine neue Wohnung ziehen. Dies kann online über die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) oder persönlich im Bürgerbahnhof erfolgen. Bei der Online-Anmeldung benötigen Sie eine aktivierte eID-Funktion sowie ein BundID-Konto. In bestimmten Fällen, wie der Umwandlung einer Nebenwohnung in eine Hauptwohnung, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Wichtiger Hinweis zur Aktualisierung des Ausweis-Chips
Als letzter Schritt der Anmeldung muss der Chip auf Ihrem Ausweis aktualisiert werden, damit auch hier die neue Adresse hinterlegt ist. Erst danach werden die neuen Adressaufkleber für Ihren Ausweis durch die Bundesdruckerei versandt.
Bitte beachten Sie: Sobald Sie den Vorgang begonnen haben, muss er innerhalb von zehn Minuten abgeschlossen werden. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Online-Aktualisierung aus Sicherheitsgründen nicht mehr möglich und Sie müssen persönlich bei den Bürgerdiensten vorsprechen.
Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 22 Abs. 2 BMG: Hauptwohnung eines minderjährigen Kindes
§ 17 Abs. 1 BMG: Meldepflicht
§ 23 BMG: Form und Verfahren der Meldung
Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
Wohnungsgeberbestätigung
Bei Eigentum: Nachweis über das Eigentum (z. B. Grundbuchauszug)
Falls eine dritte Person die Anmeldung vornimmt: Vollmacht, Meldeschein und Wohnungsgeberbestätigung
Für EU-Staatsangehörige: Zusätzlich ein Lichtbild
Für Nicht-EU-Staatsangehörige: Anmeldung bei den Bürgerdiensten International (Ordnungsamt) erforderlich
Die Anmeldung des Wohnsitzes ist in der Regel gebührenfrei. Eventuelle Kosten für zusätzliche Bescheinigungen oder Dienstleistungen können variieren.
Einzug in eine neue Wohnung
Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug
Für Kinder unter 16 Jahren ist die meldepflichtige Person derjenige, in dessen Wohnung sie einziehen
Anmeldung erforderlich für alle natürlichen Personen, die eine Wohnung beziehen
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen
Wird diese Frist überschritten, kann dies eine Ordnungswidrigkeit darstellen