Tierschutz
Wenn Sie anzeigen wollen, dass einem Tier grundlos Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt wurden, ist dies schriftlich oder persönlich bei Ihrem Ansprechpartner möglich.
Unbedingt notwendige Angaben sind:
- • die genaue Angabe des Ortes, an dem das Tier gehalten wird,
- • Aussagen zum Zeitpunkt der Feststellung,
- • konkrete Beschreibung des vermuteten Missstandes sofern bekannt, Name des Tierhalters,
- • Angabe dazu, wann der Tierhalter vermutlich anzutreffen ist,
- • ggfs. weitere Zeugen
Anonyme Anzeigen sind erfahrungsgemäß nicht verwendbar.