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Windkraft für Winterberg: Zweiter Bürgerdialog zum „Winterberger Weg“ am 21. April

Winterberg.

Beim Bau und Betrieb von Windkraftanlagen geht es auch um die zentrale Frage, wer von der Energiewende profitiert - ob die Gewinne abfließen oder in der Region verbleiben und dort auch dem Gemeinwohl zu Gute kommen.

Unter diesem Vorzeichen lädt die Stadt Winterberg am Dienstag, 21. April 2026, zur zweiten Informationsveranstaltung und zum zweiten Bürgerdialog zum „Winterberger Weg“ ein. Veranstaltungsort ist das 11. Einlass ist ab 18.00 Uhr, die Veranstaltung beginnt um 18.30 Uhr.

Was ist der Winterberger Weg?

Mit dem Inkrafttreten des Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes haben die Kommunen ihre Planungshoheit bei der Ausweisung von Windkraftflächen faktisch verloren. Der Bund verpflichtet die Länder, bis 2032 zwei Prozent ihrer Fläche für Windenergie auszuweisen – die Entscheidung über konkrete Standorte hat die Regionalplanung, nicht mehr die Stadt Winterberg getroffen. Bürgermeister Michael Beckmann hat diese Entwicklung von Beginn an scharf kritisiert. Weil sich an den gesetzlichen Vorgaben aber nichts ändert, hat die Stadt entschieden: nicht abwarten, sondern gestalten.

Der „Winterberger Weg“ ist die Antwort darauf. Er steht für das Ziel, den Ausbau der Windenergie aktiv zu begleiten, die Wertschöpfung vor Ort zu halten und die Bürgerinnen und Bürger direkt an den Erträgen zu beteiligen. Bereits im März 2025 wurden die Stadtwerke Winterberg Energie gegründet. Beim ersten Bürgerdialog im April 2025 in Niedersfeld informierten sich rund 300 Interessierte über Pläne und Beteiligungsmodelle. Nun folgt die nächste Runde.

Vier Wege zur Beteiligung – für alle, die mitmachen wollen

Ein zentrales Thema des Abends sind die möglichen Beteiligungsmodelle, die die Stadt entwickelt hat und derzeit im Rat der Stadt Winterberg beraten werden. Denn der Winterberger Weg soll kein bloßes Versprechen bleiben, sondern in klare und verlässliche Lösungen umgesetzt werden, an denen sich möglichst viele Winterbergerinnen und Winterberger beteiligen können.

Erstes Modell ist die Gründung einer Bürgerenergiegenossenschaft. Das Mindestzeichnungskapital soll bei 500 Euro liegen – niedrig genug, um eine breite Beteiligung zu ermöglichen. Gedacht ist ein gestaffeltes Verfahren: Zunächst können Einwohnerinnen und Einwohner sowie Unternehmen aus den direkt betroffenen Ortschaften im 2,5-Kilometer-Umkreis der Anlagen einsteigen, danach alle aus dem Stadtgebiet. Die Stadt steht bereits mit dem Genossenschaftsverband in Kontakt; eine Zeichnung soll erst nach Vorliegen der behördlichen Genehmigung möglich sein, um das Risiko für künftige Genossen zu minimieren. Mit der Bürgerenergiegenossenschaft Kahler Asten eG gibt es in Winterberg seit 2009 ein bewährtes Vorbild.

Als zweites Element ist eine Bürgerenergiestiftung in Form einer Hybridstiftung angedacht – aufgeteilt in eine Ewigkeitsstiftung zum dauerhaften Vermögensaufbau und eine Verbrauchsstiftung, aus der konkrete Projekte finanziert werden können. Gespeist werden könnte sie unter anderem aus den Einnahmen, die der Stadt nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zufließen – bis zu 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde. Als Vorbild dient die Bürgerenergiestiftung Lichtenau.

Das dritte Modell ist ein Bürgerenergiegeld – ein Strombonus, der pro Stromzähler und Erstwohnsitz beantragt werden kann. Die Auszahlung ist als Winterberg-Gutschein vorgesehen, der den lokalen Handel stärkt und die Wertschöpfung zusätzlich in der Stadt hält. Die genaue Höhe hängt von den künftigen Erträgen ab und wird im weiteren Prozess festgelegt.

Ergänzt wird das Paket durch den sogenannten Unternehmerstrom: Strom aus den Windenergieanlagen wird dabei über Direktleitungen der Stadtwerke Winterberg Energie an Unternehmen in räumlicher Nähe geliefert – ähnlich dem Eigenverbrauch von Solarstrom, aber im größeren Maßstab. Für welchen Weg man sich entscheidet, liegt aktuell den Fraktionen im Rat der Stadt zur Beratung vor.

Ein Abend in drei Themenschwerpunkten

Danach entfaltet die Veranstaltung ihr inhaltliches Programm in drei Blöcken.
Der erste Schwerpunkt widmet sich den gesetzlichen Rahmenbedingungen: Was schreiben EU, Bund und Regionalplan vor? Welche Windenergiebereiche und Anlagenstandorte sind konkret im Gespräch? Was bedeutet das für Netzanschluss, Verfahren und Zeitplan?

Welche Wertschöpfung bleibt in Winterberg? Was bedeutet Energie als Wirtschaftsfaktor für die Stadt, welche Einnahmen sind realistisch, und wie sollen sich die Bürgerinnen und Bürger finanziell beteiligen können?

Beteiligung als Versprechen

Die Veranstaltungsreihe ist Ausdruck einer Haltung, die die Stadt von Beginn an vertreten hat: Windenergie in Winterberg kann nur dann tragfähig sein, wenn die Menschen vor Ort informiert, gehört und eingebunden werden. „Von Anfang an war es unser Ziel, den Ausbau der Windenergie, zu dem uns der Gesetzgeber verpflichtet, gemeinsam mit den Menschen in Winterberg zu gestalten. Die Erträge sollen vor Ort bleiben und den Dorfgemeinschaften, Vereinen und Unternehmen zugutekommen. Mit unseren Beteiligungsmodellen schaffen wir transparente und faire Möglichkeiten zur finanziellen Teilhabe“, betont Michael Beckmann, Bürgermeister der Stadt Winterberg. Der zweite Bürgerdialog setzt diesen Kurs fort – mit mehr Tiefe, mehr Details und dem Raum für offene Fragen.

Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Winterberg sind herzlich eingeladen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.