{"_id":"677fc692c2fd59dc8743e15c","principal_id":"8c624905-ff3c-4114-8c65-24457a424477","highlight":false,"title":"Stadt Winterberg l\u00e4dt zum B\u00fcrgerdialog \u201eGrundsteuer\u201c am 15. Januar in den Ratssaal","short_title":"Antworten und Aufkl\u00e4rung zur Grundsteuerreform \/ Keine Steuererh\u00f6hungen durch die Hintert\u00fcr \/ Differenzierte Hebes\u00e4tze sollen Belastungen auffangen","content":"Den Grundst\u0026uuml;cks- und Immobilieneigent\u0026uuml;mern im Stadtgebiet Winterberg wird in den kommenden Wochen der Grundsteuerbescheid ins Haus flattern. Was eigentlich nichts Besonderes ist, wird in diesem Jahr aufgrund der von Bund und L\u0026auml;ndern umgesetzten Grundsteuerreform, bei der alle Grundst\u0026uuml;cke neu bewertet wurden, zu reichlich Aufmerksamkeit f\u0026uuml;hren. Schlie\u0026szlig;lich ist es kaum absehbar, wie sich die Reform im Geldbeutel auswirken wird. Um dieses Thema im Detail zu erl\u0026auml;utern sowie m\u0026ouml;gliche Fragen zu kl\u0026auml;ren, l\u0026auml;dt die Stadt Winterberg am 15. Januar zum B\u0026uuml;rgerdialog Finanzen mit dem Schwerpunktthema \u0026bdquo;Grundsteuer\u0026ldquo; um 18.30 Uhr in den Ratssaal des Winterberger Rathauses ein. Klar ist schon jetzt, eine Grundsteuer-Erh\u0026ouml;hung durch die Hintert\u0026uuml;r wird es seitens der Stadt Winterberg nicht geben. Die Einnahmen der Stadt Winterberg aus der f\u0026uuml;r den Grundst\u0026uuml;cksbesitzer ma\u0026szlig;geblichen Grundsteuer B werden 2025 im Vergleich zum Vorjahr exakt gleichbleiben und bei rund 3,15 Millionen Euro liegen.\u003Cbr \/\u003E\n\u003Cbr \/\u003E\n\u0026bdquo;F\u0026uuml;r uns war und ist es wichtig, dass wir die Grundsteuer-Reform nicht daf\u0026uuml;r nutzen, um unsere Einnahmen zu erh\u0026ouml;hen und damit faktisch eine Steueranhebung umzusetzen, die die Grundst\u0026uuml;cks- und Immobilienbesitzer unverh\u0026auml;ltnism\u0026auml;\u0026szlig;ig belastet. Wir m\u0026ouml;chten aber klar betonen, dass diese Aufkommensneutralit\u0026auml;t zwar bedeutet, dass die Einnahmen der Stadt bei der Grundsteuer B unter dem Strich bei 3,15 Millionen bleiben, es aber durchaus dazu kommen kann, dass die umgesetzte Reform und die damit verbundenen Berechnungsgrundlagen dazu f\u0026uuml;hren, dass einzelne Eigent\u0026uuml;mer mehr, andere weniger Grundsteuern bezahlen ab diesem Jahr\u0026ldquo;, so Basti \u0026Ouml;streich, der f\u0026uuml;r die Finanzen bei der Stadt Winterberg verantwortlich ist.\u003Cbr \/\u003E\n\u003Cbr \/\u003E\n\u003Cstrong\u003EEinnahmen der Stadt bleiben bei 3,15 Millionen Euro wie 2024\u003C\/strong\u003E\u003Cbr \/\u003E\n\u003Cbr \/\u003E\nDie Grundsteuereinnahmen der Kommunen basieren insbesondere auf den von den St\u0026auml;dten jedes Jahr festzulegenden Hebes\u0026auml;tzen der Grundsteuer A und der Grundsteuer B. Entscheidend f\u0026uuml;r die privaten Grundst\u0026uuml;cks- und Immobilieneigent\u0026uuml;mer ist die Grundsteuer B. Um die Aufkommensneutralit\u0026auml;t sowie eine gr\u0026ouml;\u0026szlig;tm\u0026ouml;gliche Transparenz f\u0026uuml;r die B\u0026uuml;rgerinnen und B\u0026uuml;rger zu wahren, hatten die Kommunen die M\u0026ouml;glichkeit, entweder auf einheitliche Hebes\u0026auml;tze des Landes zur Grundsteuer B zur\u0026uuml;ckzugreifen oder differenzierte Hebes\u0026auml;tze f\u0026uuml;r Grundst\u0026uuml;cke mit Wohnbebauung sowie ohne Wohnbebauung einzuf\u0026uuml;hren. \u0026bdquo;Der Rat hat im Dezember beschlossen, dass bei der Grundsteuer B ein differenzierter Hebesatz eingef\u0026uuml;hrt wird. Der Hebesatz der Wohngeb\u0026auml;ude betr\u0026auml;gt 490 % und der Nicht-Wohngrundst\u0026uuml;cke 915 %. H\u0026auml;tten wir einheitliche Hebes\u0026auml;tze erhoben, w\u0026uuml;rde dies dazu f\u0026uuml;hren, dass Eigent\u0026uuml;mer von bebauten Grundst\u0026uuml;cken deutlich mehr, Eigent\u0026uuml;mer von Nicht-Wohngrundst\u0026uuml;cken deutlich weniger stark finanziell belastet werden\u0026ldquo;, erkl\u0026auml;rt Michael Beckmann. Grund daf\u0026uuml;r sei, dass das Finanzamt alle Grundst\u0026uuml;cke neu bewertet habe und die Nicht-Wohngrundst\u0026uuml;cke wesentlich niedriger bewertet wurden als die Wohngeb\u0026auml;ude. Wohnen w\u0026auml;re in Winterberg also teurer geworden.\u003Cbr \/\u003E\n\u003Cbr \/\u003E\n\u0026bdquo;Diese Verteuerung wollen wir durch den differenzierten Hebesatz m\u0026ouml;glichst verhindern\u0026ldquo;, so der B\u0026uuml;rgermeister, der zudem daran erinnert, dass die Stadt Winterberg wie viele andere Kommunen darum gek\u0026auml;mpft h\u0026auml;tten, differenzierte Hebes\u0026auml;tze und damit kommunalfreundliche L\u0026ouml;sungen mit Blick auf die Aufkommensneutralit\u0026auml;t anwenden zu k\u0026ouml;nnen, um eine unverh\u0026auml;ltnism\u0026auml;\u0026szlig;ige Mehrbelastung f\u0026uuml;r die Eigent\u0026uuml;mer von Grundst\u0026uuml;cken mit Wohngeb\u0026auml;uden zu vermeiden. Der Hebesatz der Grundsteuer A wurde vom Stadtrat zudem auf 190 % festgesetzt.\u003Cbr \/\u003E\n\u003Cbr \/\u003E\n\u003Cstrong\u003EDifferenzierte Hebes\u0026auml;tze lassen Kommunen mehr Spielraum\u003C\/strong\u003E\u003Cbr \/\u003E\n\u003Cbr \/\u003E\nIm September 2024 haben die Kommunen die zugesagten aufkommensneutralen Hebes\u0026auml;tze, im gleichen Zuge aber auch die so wichtigen aufkommensneutralen differenzierten Hebes\u0026auml;tze, erhalten. Das ist zumindest ein Erfolg f\u0026uuml;r die St\u0026auml;dte. Denn h\u0026auml;tte es wie erw\u0026auml;hnt keine M\u0026ouml;glichkeit zur Differenzierung gegeben, h\u0026auml;tten die Kommunen keinerlei Einfluss auf individuelle Verh\u0026auml;ltnisse in den jeweiligen St\u0026auml;dten nehmen k\u0026ouml;nnen. Wohnen w\u0026auml;re ohne die Differenzierung unweigerlich deutlich teurer geworden. Insofern ist der differenzierte Hebesatz, auch wenn er immer noch ein Prozessrisiko tr\u0026auml;gt, ein Erfolg der Bem\u0026uuml;hungen der St\u0026auml;dte und Gemeinden\u0026ldquo;, so Beckmann.\u003Cbr \/\u003E\n\u003Cbr \/\u003E\nKlar ist aber auch, welchen Betrag die B\u0026uuml;rgerinnen und B\u0026uuml;rger jeweils zahlen m\u0026uuml;ssen, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht pauschal beantwortet werden. Dies liegt daran, dass der st\u0026auml;dtische Hebesatz erst als Multiplikator an die Bewertung der Grundst\u0026uuml;cke seitens des Finanzamtes gelegt wird. Der Rat der Stadt Winterberg hat beschlossen, f\u0026uuml;r Wohngrundst\u0026uuml;cke den aktuellen Hebesatz von 490 Punkten beizubehalten. Der vom Land f\u0026uuml;r Wohngrundst\u0026uuml;cke vorgeschlagene Hebesatz h\u0026auml;tte bei 493 Punkten gelegen, also nur unwesentlich h\u0026ouml;her. F\u0026uuml;r Nichtwohngrundst\u0026uuml;cke hat der Rat beschlossen, den vom Land vorgeschlagene Hebesatz von 915 Punkten anzuwenden. Ob dies f\u0026uuml;r Nichtwohngrundst\u0026uuml;cke damit zu einer Mehrbelastung f\u0026uuml;hrt, kann man nicht pauschal sagen, die diese Grundst\u0026uuml;cke durch das Finanzamt in der Regel niedriger bewertet wurden. Folglich werden einige Eigent\u0026uuml;mer zuk\u0026uuml;nftig weniger Grundsteuer, andere mehr zahlen, egal wie der Hebesatz ausgestaltet wird. Am Ende bleibt es aber bei den rund 3,15 Millionen Euro Grundsteuereinnahmen der Stadt im Jahr 2025 wie im Vorjahr.\u003Cbr \/\u003E\n\u003Cbr \/\u003E\n\u003Cstrong\u003ERat setzt klares Zeichen pro Dauerwohnen\u003C\/strong\u003E\u003Cbr \/\u003E\n\u003Cbr \/\u003E\n\u0026bdquo;Mit dieser Ausgestaltung hat der Rat der Stadt Winterberg ein klares Signal zur St\u0026auml;rkung des Dauerwohnens in unserer Stadt gesetzt, ohne jedoch die Nichtwohngrundst\u0026uuml;cke \u0026uuml;ber Geb\u0026uuml;hr zu belasten und das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu unterlaufen. Mit den differenzierten Hebes\u0026auml;tzen sichern wir zudem die Aufkommensneutralit\u0026auml;t ab, d.h. es wird keine Anhebung der Grundsteuer \u0026uuml;ber die Hintert\u0026uuml;r geben\u0026ldquo;, betont Michael Beckmann. Winterbergs B\u0026uuml;rgermeister hofft, dass viele B\u0026uuml;rgerinnen und B\u0026uuml;rger der Einladung zum B\u0026uuml;rgerdialog am 15. Januar folgen werden, um sich das durchaus komplexe Berechnungs-Konstrukt n\u0026auml;her erl\u0026auml;utern zu lassen.\u003Cbr \/\u003E\n\u0026nbsp;","contentTypes":[],"alternative_content":{"web":"","gemeindeblatt":""},"alternative_content_2":{"web":"","webrathaus":""},"alternative_content_3":{"web":"","webrathaus":""},"video_link":"","news_links":[{"title":"","url":"","_id":"677fc69cc2fd59dc8743e19c"}],"updatedBy":"6532213e6367e5525926d428","feature_ids":[],"issue_id":"","issue_sort":"1970-01-01T00:00:00.000Z","production_note":"","box_layout":false,"priority":null,"web_release_date":"2025-01-09T12:51:50.624Z","released":false,"creator_id":"6532213e6367e5525926d428","related_news":[],"images":[{"title":"","original_name":"AdobeStock_518123661.jpeg","url":"https:\/\/download.eo-heimat.de\/news\/2025\/2025-01-09\/677fc6916428ad314207a7ec.jpeg","channels":["webrathaus"],"_id":"677fc69cc2fd59dc8743e19b"}],"files":[],"deleted":false,"newsDate":null,"channels":["webrathaus"],"meta_data":{"keywords":[],"url_part":"stadt-winterberg-ladt-zum-burgerdialog-grundsteuer-am-15-januar-in-den-ratssaal"},"appdinx_channels":[],"create_date":"2025-01-09T12:52:34.315Z","change_date":"2025-01-09T12:52:44.064Z","additionalData":[],"__v":0,"relatedNewsObj":[],"featureObj":[]}
Stadt Winterberg lädt zum Bürgerdialog „Grundsteuer“ am 15. Januar in den Ratssaal
Den Grundstücks- und Immobilieneigentümern im Stadtgebiet Winterberg wird in den kommenden Wochen der Grundsteuerbescheid ins Haus flattern. Was eigentlich nichts Besonderes ist, wird in diesem Jahr aufgrund der von Bund und Ländern umgesetzten Grundsteuerreform, bei der alle Grundstücke neu bewertet wurden, zu reichlich Aufmerksamkeit führen. Schließlich ist es kaum absehbar, wie sich die Reform im Geldbeutel auswirken wird. Um dieses Thema im Detail zu erläutern sowie mögliche Fragen zu klären, lädt die Stadt Winterberg am 15. Januar zum Bürgerdialog Finanzen mit dem Schwerpunktthema „Grundsteuer“ um 18.30 Uhr in den Ratssaal des Winterberger Rathauses ein. Klar ist schon jetzt, eine Grundsteuer-Erhöhung durch die Hintertür wird es seitens der Stadt Winterberg nicht geben. Die Einnahmen der Stadt Winterberg aus der für den Grundstücksbesitzer maßgeblichen Grundsteuer B werden 2025 im Vergleich zum Vorjahr exakt gleichbleiben und bei rund 3,15 Millionen Euro liegen.
„Für uns war und ist es wichtig, dass wir die Grundsteuer-Reform nicht dafür nutzen, um unsere Einnahmen zu erhöhen und damit faktisch eine Steueranhebung umzusetzen, die die Grundstücks- und Immobilienbesitzer unverhältnismäßig belastet. Wir möchten aber klar betonen, dass diese Aufkommensneutralität zwar bedeutet, dass die Einnahmen der Stadt bei der Grundsteuer B unter dem Strich bei 3,15 Millionen bleiben, es aber durchaus dazu kommen kann, dass die umgesetzte Reform und die damit verbundenen Berechnungsgrundlagen dazu führen, dass einzelne Eigentümer mehr, andere weniger Grundsteuern bezahlen ab diesem Jahr“, so Basti Östreich, der für die Finanzen bei der Stadt Winterberg verantwortlich ist.
Einnahmen der Stadt bleiben bei 3,15 Millionen Euro wie 2024
Die Grundsteuereinnahmen der Kommunen basieren insbesondere auf den von den Städten jedes Jahr festzulegenden Hebesätzen der Grundsteuer A und der Grundsteuer B. Entscheidend für die privaten Grundstücks- und Immobilieneigentümer ist die Grundsteuer B. Um die Aufkommensneutralität sowie eine größtmögliche Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger zu wahren, hatten die Kommunen die Möglichkeit, entweder auf einheitliche Hebesätze des Landes zur Grundsteuer B zurückzugreifen oder differenzierte Hebesätze für Grundstücke mit Wohnbebauung sowie ohne Wohnbebauung einzuführen. „Der Rat hat im Dezember beschlossen, dass bei der Grundsteuer B ein differenzierter Hebesatz eingeführt wird. Der Hebesatz der Wohngebäude beträgt 490 % und der Nicht-Wohngrundstücke 915 %. Hätten wir einheitliche Hebesätze erhoben, würde dies dazu führen, dass Eigentümer von bebauten Grundstücken deutlich mehr, Eigentümer von Nicht-Wohngrundstücken deutlich weniger stark finanziell belastet werden“, erklärt Michael Beckmann. Grund dafür sei, dass das Finanzamt alle Grundstücke neu bewertet habe und die Nicht-Wohngrundstücke wesentlich niedriger bewertet wurden als die Wohngebäude. Wohnen wäre in Winterberg also teurer geworden.
„Diese Verteuerung wollen wir durch den differenzierten Hebesatz möglichst verhindern“, so der Bürgermeister, der zudem daran erinnert, dass die Stadt Winterberg wie viele andere Kommunen darum gekämpft hätten, differenzierte Hebesätze und damit kommunalfreundliche Lösungen mit Blick auf die Aufkommensneutralität anwenden zu können, um eine unverhältnismäßige Mehrbelastung für die Eigentümer von Grundstücken mit Wohngebäuden zu vermeiden. Der Hebesatz der Grundsteuer A wurde vom Stadtrat zudem auf 190 % festgesetzt.
Differenzierte Hebesätze lassen Kommunen mehr Spielraum
Im September 2024 haben die Kommunen die zugesagten aufkommensneutralen Hebesätze, im gleichen Zuge aber auch die so wichtigen aufkommensneutralen differenzierten Hebesätze, erhalten. Das ist zumindest ein Erfolg für die Städte. Denn hätte es wie erwähnt keine Möglichkeit zur Differenzierung gegeben, hätten die Kommunen keinerlei Einfluss auf individuelle Verhältnisse in den jeweiligen Städten nehmen können. Wohnen wäre ohne die Differenzierung unweigerlich deutlich teurer geworden. Insofern ist der differenzierte Hebesatz, auch wenn er immer noch ein Prozessrisiko trägt, ein Erfolg der Bemühungen der Städte und Gemeinden“, so Beckmann.
Klar ist aber auch, welchen Betrag die Bürgerinnen und Bürger jeweils zahlen müssen, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht pauschal beantwortet werden. Dies liegt daran, dass der städtische Hebesatz erst als Multiplikator an die Bewertung der Grundstücke seitens des Finanzamtes gelegt wird. Der Rat der Stadt Winterberg hat beschlossen, für Wohngrundstücke den aktuellen Hebesatz von 490 Punkten beizubehalten. Der vom Land für Wohngrundstücke vorgeschlagene Hebesatz hätte bei 493 Punkten gelegen, also nur unwesentlich höher. Für Nichtwohngrundstücke hat der Rat beschlossen, den vom Land vorgeschlagene Hebesatz von 915 Punkten anzuwenden. Ob dies für Nichtwohngrundstücke damit zu einer Mehrbelastung führt, kann man nicht pauschal sagen, die diese Grundstücke durch das Finanzamt in der Regel niedriger bewertet wurden. Folglich werden einige Eigentümer zukünftig weniger Grundsteuer, andere mehr zahlen, egal wie der Hebesatz ausgestaltet wird. Am Ende bleibt es aber bei den rund 3,15 Millionen Euro Grundsteuereinnahmen der Stadt im Jahr 2025 wie im Vorjahr.
Rat setzt klares Zeichen pro Dauerwohnen
„Mit dieser Ausgestaltung hat der Rat der Stadt Winterberg ein klares Signal zur Stärkung des Dauerwohnens in unserer Stadt gesetzt, ohne jedoch die Nichtwohngrundstücke über Gebühr zu belasten und das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu unterlaufen. Mit den differenzierten Hebesätzen sichern wir zudem die Aufkommensneutralität ab, d.h. es wird keine Anhebung der Grundsteuer über die Hintertür geben“, betont Michael Beckmann. Winterbergs Bürgermeister hofft, dass viele Bürgerinnen und Bürger der Einladung zum Bürgerdialog am 15. Januar folgen werden, um sich das durchaus komplexe Berechnungs-Konstrukt näher erläutern zu lassen.