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Stadt Winterberg fördert Ärzteansiedlung mit bis zu 50.000 Euro

Die Stadt Winterberg setzt ein deutliches Zeichen für die Zukunft der medizinischen Versorgung: Der Rat hat in seiner letzten Sitzung im Jahr 2025 eine Richtlinie zur Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten beschlossen. Damit können sich niedergelassene Mediziner künftig über eine finanzielle Unterstützung von bis zu 50.000 Euro freuen. Die Richtlinie tritt am 15. Dezember 2025 in Kraft und gilt für das gesamte Stadtgebiet.

Unterschiedliche Förderung für Haus- und Fachärzte

Hausärztinnen und Hausärzte, die sich neu niederlassen, eine bestehende Praxis übernehmen oder eine Zweigpraxis einrichten, erhalten eine einmalige Förderung von 20.000 Euro. Für Fachärzte liegt die Fördersumme bei 50.000 Euro – eine deutliche Erhöhung gegenüber dem ursprünglichen Verwaltungsvorschlag. Die Stadtverwaltung hatte zunächst für beide Arztgruppen eine Fördersumme von jeweils 20.000 Euro vorgeschlagen. Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde die Förderung für Fachärzte dann auf 50.000 Euro angehoben.

Langfristige Bindung an Winterberg

„Mit dem neuen Förderprogramm wollen wir die medizinische Versorgung in Winterberg nachhaltig und zukunftsorientiert stärken. Unser Ansatz ist es, gezielt Anreize zu setzen – aktuell insbesondere für die gynäkologische Grundversorgung sowie für die Ansiedlung von Kinderärztinnen und Kinderärzten. Damit verbessern wir nicht nur die Rahmenbedingungen für Praxisübernahmen und Praxisneugründungen von Ärztinnen und Ärzten, sondern sichern zugleich eine verlässliche und wohnortnahe medizinische Versorgung für unsere Bürgerinnen und Bürger“, erklärt Bürgermeister Michael Beckmann.
Die Förderung ist an eine Bindungsdauer von fünf Jahren geknüpft. In diesem Zeitraum müssen die geförderten Mediziner ihre vertragsärztliche Tätigkeit mit mindestens 31 Wochenstunden im Stadtgebiet ausüben. Bei einem anteiligen Versorgungsauftrag wird die Förderung entsprechend prozentual angepasst.

Zusätzliche Unterstützung bei der Wohnortsuche

Neben der finanziellen Förderung bietet die Stadt Winterberg auch praktische Hilfe an: Ärztinnen und Ärzte, die ihren Wohnsitz nach Winterberg verlegen möchten, werden bei der Suche nach Bauplätzen sowie geeigneten Kindergarten- und Schulplätzen unterstützt. Eine zusätzliche Förderung durch Dritte ist ausdrücklich zulässig und wird nicht auf die städtische Förderung angerechnet. „Der Schritt in die Selbstständigkeit ist auch für Mediziner ein großer Schritt und eine Herausforderung. Neben dem Förderprogramm bieten wir interessierten Ärztinnen und Ärzte eine aktive Begleitung durch ein Fachbüro bei der Niederlassung in unserer Stadt an und sorgen damit dafür, dass der Schritt in die Selbstständigkeit leichter wird“, so Michael Beckmann. 

Antragstellung bis zu sechs Monate vor Niederlassung möglich

Interessierte Mediziner können ihren Antrag digital und formlos stellen – und zwar bereits bis zu sechs Monate vor einer geplanten Niederlassung, spätestens jedoch drei Monate nach der Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL). „Die Sicherung der medizinischen Versorgung hat für die Stadt höchste Priorität“, so Michael Beckmann, der interessierten Medizinerinnen und Mediziner ermutigt, bei Fragen oder weiteren Informationen zur Förderrichtlinie Kontakt mit der Stadtverwaltung Winterberg aufzunehmen. Ansprechpartnerin ist Rabea Kappen per Mail an die Adresse rabea.kappen@winterberg.de!