Das Bürgergeld ist eine Leistung für erwerbsfähige Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.
Neben der Hilfebedürftigkeit ist auch Anspruchsvoraussetzung, dass Sie zwischen 15 und 66 Jahren alt und erwerbsfähig sind und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Einen Anspruch können auch Ihre mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen haben. Was genau eine Bedarfsgemeinschaft ist und ob Sie möglicherweise anspruchsberechtigt sind, erfahren Sie in einer individuellen Beratung im Jobcenter.
Hierzu wenden Sie sich bitte an den/die zuständige/n Ansprechpartner/in im Jobcenter / Leistungsgewährung (aufgeteilt nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens):