Die Stadtverwaltung Winterberg ist bemüht, ihre Internetseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Im Rahmen eines internen Tests wurden jedoch festgestellt, dass der Webauftritt noch keine vollständige Barrierefreiheit gewährleistet. Die Stadtverwaltung Winterberg arbeitet dementsprechend mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung seiner Website weiter zu verbessern.
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.rathaus-winternberg.de und ihre Unterseiten.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen wurde eigenständig durchgeführt und basiert auf unabhängigen BITV 2.0-Tests.
Die Webseiten und mobilen Anwendungen sind mit den genannten Anforderungen zum größten Teil vereinbar. Die Stadtverwaltung ist bestrebt, die verbleibenden Barrieren so schnell wie möglich zu beheben.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen derzeit nicht barrierefrei:
Sollten Sie eine bestimmte PDF-Datei benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, teilen Sie uns dies bitte über unser Kontaktformular mit.
Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 aktualisiert.
Diese Website verwendet die Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH, um Nutzerinnen und Nutzern eine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Eye-Able® hilft, die Website an die individuellen Bedürfnisse anzupassen.
Zum Funktionsumfang von Eye-Able® gehören:
Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Eye-Able®-Icon geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über „ALT + F1“). Mehr Informationen finden Sie unter: www.eye-able.com
Eye-Able ist BITV/WCAG konform getestet. Eine Zusammenfassung des Prüfberichts kann unter folgendem Link eingesehen werden: Eye-Able Prüfbericht
Diese Erklärung wurde am 19. Januar 2021 erstellt und am 26.06.2025 aktualisiert.
Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgt regelmäßig im Rahmen einer BITV-Selbstbewertung. Aufgrund des Umfangs der Seite gehen wir dabei turnusmäßig und schrittweise vor.
Sie möchten bestehende Barrieren auf unseren Webseiten oder mobilen Anwendungen melden, Fragen stellen oder Informationen zu von der Richtlinie ausgenommenen Inhalten erhalten?
Dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Rabea Kappen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Online-Redaktion, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg, Telefon: (02981) 800-121
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der Stadt Winterberg nicht erfolgreich war beziehungsweise Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.
Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle ist unter der Telefonnummer 0211 / 8553451 erreichbar oder per E-Mail:
E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen