Die Stadt Winterberg ist innerhalb ihres Stadtgebietes für die Verfolgung und Ahndung verschiedener Ordnungswidrigkeiten zuständig, u.a.:
Zur Prüfung eines möglichen Ordnungswidrigkeitenverfahrens ist eine schriftliche Anzeige bei der Ordnungsbehörde mit Angabe der persönlichen Daten des Anzeigestellenden erforderlich.
Anonymisierte Ordnungswidrigkeitenanzeigen werden nicht entgegengenommen.