Winterberg. Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Winterberg hat sich in seiner Sitzung am 01.06.2021 unter Leitung des Ausschussvorsitzenden Sven Lucas Deimel mit vielen wichtigen Themen beschäftigt.
Ausbau der Straße „Am Knäppchen“ im Ortsteil Silbach
Für den Ausbau der Straße „Am Knäppchen“ im Ortsteil Silbach hat der Rat der Stadt Winterberg im Haushalt 2021 Gelder in Höhe von 480.000 € bereitgestellt.
Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Winterberg hat jetzt in seiner Sitzung am 01.06.2021 die Verwaltung beauftragt, die Ausschreibung der Baumaßnahme vorzunehmen und nach Prüfung und Wertung der Angebote die Auftragsvergabe den städt. Gremien zur weiteren Beratung und Entscheidung vorzulegen.
Im Vorfeld dieser politischen Beratung hatte die Verwaltung die durch ein Ingenieurbüro erarbeitete Straßenausbauplanung den Anliegern in einer Anliegerversammlung vorgestellt. Die Planung sieht die Herstellung einer Mischverkehrsfläche vor, d.h. einen rd. 3 m breiten asphaltierten Fahrbahnbereich, Regenrinne sowie einen rd. 1,10 m breiten Fußgängerbereich. Neben diesen Straßenbauarbeiten stellte der Leiter der Stadtwerke Winterberg die ins Auge gefassten Arbeiten am Wasserleitungs- und Kanalnetz vor. Schließlich wurden die Abrechnungsmodalitäten für die Berechnung des von den Anliegern zu zahlenden Straßenbaubeitrages vorgestellt und erörtert.
Skigebiet Homberg in Züschen
Die Betreiberin des Skigebietes „Am Homberg“ in Züschen beabsichtigt, das Angebot im Skigebiet auszubauen und zu attraktivieren.
Die konkret geplanten Veränderungen stellte der von der Liftgesellschaft beauftragte Architekt dem Ausschuss anhand einer Power-Point-Präsentation dabei im Detail vor. So ist u.a. neben dem Ersatz von 2 Schleppliften durch einen Sessellift auch der Bau einer Sommerrodelbahn von der Ziegenhelle bis zur Talstation der Liftanlagen bzw. zur „großen Skihütte“ geplant.
Daneben entspreche auch die Gastronomie im Bereich der Talstation nicht mehr den heutigen Anforderungen. Deshalb sei ein Umbau des „Pistenstübchen“ einschl. einer Erweiterung der bestehenden Außenterrasse vorgesehen. Des Weiteren solle noch eine neue Skihütte im Bereich der Talstation errichtet werden. Schließlich sei vorgesehen, die in die Jahre gekommene sogen. „große“ Skihütte abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen. In diesem neuen multifunktionalen Gebäude sei u.a. auch ein Spielbereich für Kinder und im Außenbereich ein Abenteuer-Spielplatz geplant. Bei Planung und Umsetzung werde man ein besonderes Augenmerk darauf legen, dass sich sämtliche Anlagen und Einrichtungen gut und harmonisch in die vorhandene Landschaft integrieren.
Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen solle in 2 Bauabschnitten erfolgen. Im ersten Schritt stehe der Austausch der beiden Schlepplifte gegen einen Sessellift, der Umbau/die Attraktivierung der Gastronomie „Pistenstübchen“ sowie einer neuen Skihütte an der Talstation des neuen Sesselliftes sowie der Bau der Sommerrodelbahn an. Im zweiten Bauabschnitt würde dann der Ersatzbau für die „große“ Skihütte mit dem entsprechenden Außenspielbereich für Kinder umgesetzt. Alles in allem habe man für die Umsetzung aller Maßnahmen einen Zeitraum von 5 Jahren ins Auge gefasst.
Insgesamt wurde die vorgestellte Plankonzeption im Ausschuss ausdrücklich begrüßt und fraktionsübergreifend als gut und richtiger Schritt für ein „Familien-/Kinder Ski- und Freizeitgebiet“ angesehen.
Seitens der Verwaltung wurde abschließend darauf hingewiesen, dass man mit der Vorstellung am heutigen Abend erst den ersten Schritt für eine Umsetzung dieses Projektes getan habe. Sollte der Rat in seiner Sitzung am 24.06.2021 der Empfehlung des Ausschusses zur Aufstellung eines Bebauungsplanes folgen, würde sich dann das zweistufige Bauleitplanverfahren (Frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung; Offenlage mit Bürger- und Behördenbeteiligung) anschließen. Erst wenn man diese beiden Verfahren positiv habe abschließen können, sei dann mit dem sogen. Satzungsbeschluss durch den Rat das entsprechendes Planungsrecht geschaffen.
Hof- und Fassadenprogramm sowie Verfügungsfonds
Zu Beginn der Beratungen wurden durch die Verwaltung dem Ausschuss die beiden Fördertöpfe „Hof- und Fassadenprogramm“ sowie „Verfügungsfonds“ umfassend vorgestellt.
Im Rahmen des Förderprogramms „Hof- und Fassadenprogramm“ sollen private und gewerbliche Immobilienbesitzer dazu ermuntert werden, durch Verbesserungen und Verschönerungen ihrer Gebäude und dessen Umfeld das Orts- und Stadtbild attraktiver zu machen und dieses aufzuwerten. Dies kann u.a. durch Austausch alter Fenster, eine neue Dacheindeckung durch Schiefer, die Schaffung von barrierefreien Zugängen oder die Umwandlung von befestigten Flächen in Grünflächen oder Gärten geschehen.
Um die Immobilienbesitzer zu einem solchen Schritt zu animieren, gebe es Gelder von Bund, Land und Stadt (50 % der Kosten). Aber auch die Immobilienbesitzer müssten Geld in die Hand nehmen (50 % der Kosten).
In den Genuss der Fördermittel könnten nach den Förderrichtlinien von Bund und Land aber nicht alle Winterberger Ortsteile kommen. Vielmehr ist die Förderung auf die zentralen Bereiche der Kernstadt und die Ortsteile Niedersfeld, Siedlinghausen und Züschen beschränkt.
Um auch in den übrigen Ortsteilen vergleichbare Maßnahmen fördern zu können, habe die Verwaltung dem Rat vorgeschlagen, zukünftig eigene, städtische Mittel für vergleichbare Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Der finanzielle Anteil der Stadt sollte sich dabei am städt. Anteil des Hof- und Fassadenprogramms von 40.000 € orientieren.
Im Rahmen des „Verfügungsfonds“ können mittels finanzieller Zuschüsse gemeinsam mit privaten Akteuren kleinteilige Projekte, Aktionen und Maßnahmen angestoßen und umgesetzt werden. Als mögliche Beispiele kommen hier z.B. künstlerische Inszenierungen, Aufstellen von Kunstwerken, Durchführung von Veranstaltungen und Märkte in Frage.
Auch bei diesem Fördertopf können nur Maßnahmen im zentralen Bereich der Kernstadt sowie der Ortsteile Niedersfeld, Siedlinghausen und Züschen in den Genuss von Zuschüssen kommen. Und auch bei diesem Fördertopf sind 50 % der Kosten durch die privaten Akteure aufzubringen.
Über die Verteilung der Mittel – so der Vorschlag der Verwaltung – soll ein noch zu bildendes Vergabegremien entscheiden (u.a. Mitglieder des Rates, der örtlichen Vereine, private Akteure sowie Unternehmen).
Die abschließenden Beratungen und Entscheidungen zu diesem Förderszenarien sollen in der Ratssitzung am 24.06.2021 getroffen werden.
Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen
Gegenstand dieses Förderprogrammes sind u.a. Dach- und Fassadenbegrünungen“ sowie sogen. „coole öffentliche Räume“.
Im Rahmen diese Förderprogrammes „Dach- und Fassadenbegrünung“ gewährt das Land NRW den Kommunen Zuschüsse, die die Stadt Winterberg dann an private/gewerbliche Gebäudeeigentümer weiterleitet. Die Förderung kann maximal 50 % der förderfähigen Kosten betragen, wobei Maßnahmen an Neubauten bis zu 5 Jahren nach Bauabnahme nicht möglich sind. Für die Umsetzung solcher Maßnahmen steht jedoch nur ein sehr begrenzter Zeitraum zur Verfügung. So müssen die Arbeiten bereits bis Ende März 2022 abgeschlossen sein.
Aufgrund dieses zeitlich sehr begrenzten Zeitraumes hat die Verwaltung dem Rat vorgeschlagen, einen Förderantrag in Höhe von 30.000 € zu stellen. Bei der Weiterleitung der Mittel an Dritte, sollte die Förderung in der Regel 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. jedoch 6.000 €, betragen.
Im Rahmen des Förderbausteins „coole öffentliche Räume“ können z.B. Maßnahmen wie „mobile Bäume“, Installation von Trinkbrunnen, Entsiegelung von öffentlichen Plätzen oder der Bau von Verschattungsanlagen gefördert werden. Die minimale Förderhöhe beläuft sich auf 50.000 €.
Zur Zeit prüft die Verwaltung mögliche Ansätze für die Umsetzung solcher Maßnahmen. Sofern bei einer 100 % Förderung eine Mindestförderhöhe von 50.000 € erreicht würde, soll -so der Vorschlag der Verwaltung an den Haupt- und Finanzausschuss, einen entsprechenden Förderantrag zu stellen und über die erfolgte Antragstellung in den politischen Gremien zu berichten.
"Gewerbe- und Industrieflächenkonzept für den Kreis Soest und den Hochsauerlandkreis"
Der Bau- und Planungssausschuss beschäftigte sich auch mit dem Gewerbe- und Industrieflächenkonzept für den Kreis Soest und den Hochsauerlandkreis, das derzeit von der Bezirksregierung Arnsberg aufgestellt wird. Dieses Konzept soll die Möglichkeiten für weitere industrielle und gewerbliche Entwicklung in der Region aufzeigen. Nach den bisherigen Ergebnissen sieht die Bezirksregierung Arnsberg keine Notwendigkeit zur Ausweisung von weiteren gewerblichen Bauflächen in Winterberg. Die Bezirksregierung prognostiziert für die Stadt einen Bedarf von rd. 10 ha Fläche für die kommmenden 22 Jahre. Dem ständen jedoch noch vorhandene Reserveflächen in einer Größenordnung von rd. 18 ha gegenüber.
Diese Einschätzung der Bezirksregierung fand nicht die Zustimmung des Ausschusses. Bei der Ermittlung der Bedarfe müsse berücksichtigt werden, dass sich einerseits ein Großteil der vermeintlichen Reserveflächen in privater Hand befinde, so dass die Stadt über diese Flächen nicht unmittelbar verfügen könne. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass der Großteil der städtischen Flächenreserven, die von der Bezirksregierung ermittelt wurden, bereits veräußert bzw. reserviert wurden, so dass aktuell lediglich noch rd. 1 ha (!) an städtischen gewerblichen Bauflächen zur Verfügung stehe. Hinzu komme, dass derzeit eine sehr große Nachfrage an Gewerbegrundstücken bestehe, die aktuell einen Flächenbedarf von rd. 4 ha aufweise. Es liege somit auf der Hand, dass die Stadt in den kommenden Jahren zwingend weitere gewerbliche Bauflächen benötige. Der Ausschuss beauftragte daher die Verwaltung, die dringende Bitte an die Bezirksregierung zu richten, den Bedarf an zustätzlichen Gewerbeflächen in der Stadt Winterberg grundsätzlich anzuerkennen. Als Entwicklungsfläche komme dabei die "Lehmecke" in Winterberg in Betracht.
Das Gewerbe- und Industrieflächenkonzept ist zwar einen rein informelles Planunungsinstrumentarium. Die Bezirksregierung hat aber angekündigt, dass dieses Konzept die Grundlage für die demächst anstehende Neuaufstellung des Regionalplanes bilden werde, so dass es eine erhebliche Bedeutung für die künftige gewerbliche Entwicklung in der Stadt Winterberg und der gesamten Region haben wird.