Die Stadt Winterberg hat in diesen Tagen die Bescheide für die Grundbesitzabgaben für das aktuelle Jahr versandt. „Aufgrund der Verlängerung des Lockdowns bitten wir die Bürgerinnen und Bürger von persönlichen Vorsprachen im Rathaus abzusehen.“ so Bürgermeister Michael Beckmann. Alle Angelegenheiten, die die Bescheide über die Grundbesitzabgaben betreffen, können telefonisch oder elektronisch erledigt werden. Nur in dringenden Fällen und auch nur nach telefonischer Terminvereinbarung bei dem jeweiligen Sachbearbeiter ist eine persönliche Vorsprache möglich.
Im Zusammenhang mit dem Versand der Bescheide weist die Stadt darauf hin, dass ein SEPA-Lastschriftmandat immer nur für ein Kassenzeichen gilt. Wenn sich das Kassenzeichen ändert, etwa bei einem Eigentümerwechsel oder bei dem Erwerb eines weiteren Grundstückes, gilt das bereits erteilte Lastschriftmandat nicht für das neue Kassenzeichen. Ob bereits ein Lastschriftmandat erteilt wurde oder nicht, kann dem Grundbesitzabgabenbescheid entnommen werden. Direkt unterhalb der Tabelle „Fälligkeitstermine“ befindet sich entsprechender Hinweis.
Wichtig: Zum Abbuchungstermin muss das jeweilige Konto gedeckt sein.
Wer der Stadt Winterberg ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen möchte, findet den entsprechenden Vordruck im Bereich „Steuern, Gebühren und Beiträge“.
Neben der Erteilung eines Lastschriftmandates besteht natürlich auch die Möglichkeit, die Grundbesitzabgaben zu überweisen. In diesem Fall muss als Verwendungszweck das Kassenzeichen aus dem Bescheid angegeben werden, damit die Zahlung eindeutig zugeordnet werden kann.