Winterberg. Das Ehrenamt hat in allen Zeiten einen wichtigen Stellenwert in der Gesellschaft. Als Ausdruck der Wertschätzung und Anerkennung dieser ehrenamtlichen Arbeit hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Winterberg in seiner Sitzung am 23.03.2021 entschieden, die Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen einzuführen. Ab sofort werden die Ehrenamtskarten durch das Rathaus ausgegeben. „In unserer Stadt genießt das Ehrenamt seit vielen Jahren einen hohen Stellenwert. Eine funktionierende Stadtgesellschaft ist ohne das vielfältige Engagement in Vereinen, Kirchen, sozialen und kulturellen Einrichtungen sowie Interessengruppen, aber auch im ganz normalen Alltag, nicht möglich. Mit der Ehrenamtskarte sollen künftig die Winterberger*innen eine besondere Wertschätzung erfahren, die sich in besonderem Maße ehrenamtlich in unserer Stadt und in unseren Ortschaften engagieren“, so Bürgermeister Michael Beckmann.
Inhaber der Ehrenamtskarte bekommen Vergünstigungen bei Eintritten oder Einkäufen in ganz Nordrhein-Westfalen. Eine Übersicht der zur Zeit aktuell zur Verfügung stehenden Vergünstigungsangebote sind unter der Internetseite www.ehrensache.nrw.de ersichtlich. Möchten Winterberger Betriebe als Partner fungieren und Vergünstigungen für die Karteninhaber anbieten, können sich gerne im Rathaus bei Rabea Kappen melden.
Richtlinien für die Ausgabe der Ehrenamtskarte
An die Ausgabe der Ehrenamtskarte NRW, für die ein Bewerbungsformular eingereicht werden muss, sind folgende Rahmenbedingungen geknüpft:
- Mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr ehrenamtliche Tätigkeit.
- Seit wenigstens zwei Jahren ehrenamtliche Tätigkeit ohne Vergütung oder pauschale Aufwandsentschädigung, die nicht über einen reinen Kostenersatz hinausgeht.
- Das Engagement kann auch bei unterschiedlichen Trägern oder verteilt auf einzelne zeitintensive Einsätze mit insgesamt 250 Stunden pro Jahr erfolgen.
- Die ehrenamtlichen Tätigkeiten müssen im Stadtgebiet Winterberg erbracht werden.
Antragstellung und Ausstellung der Ehrenamtskarte NRW
Der Antrag auf Zuteilung der Ehrenamtskarte NRW erfolgt mittels eines Bewerbungsbogens bei der Stadt Winterberg. Zur Antragstellung sind Nachweise vorzulegen, in denen
- der zeitliche Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit durch den bzw. die Träger des Angebotes (Soziale Gruppierung, Einrichtung, Verein usw.) bestätigt wird und
- bescheinigt wird, dass weder eine Vergütung noch eine pauschale Aufwandsentschädigung gezahlt wird.
Die Nachweise sind mit Datum, Unterschriften und soweit vorhanden mit einem Stempel des Trägers zu versehen. Bei Erfüllung der Voraussetzung wird für die anspruchsberechtigte Person eine Ehrenamtskarte NRW ausgestellt.
Die Richtlinien und das Bewerbungsformular der Ehrenamtskarte für Winterberger Bürgerinnen und Bürger sind auf der Internetseite www.ehrenamtskarte-winterberg.de zu finden.
Ehrenamtskarte ist zwei Jahre gültig
Die Ehrenamtskarte wird für zwei Jahre ausgestellt. Nach Ablauf der Gültigkeit kann die Karte verlängert werden. Eine Verlängerung der Ehrenamtskarte ist ohne Antrag möglich, indem der Name, die Stundenanzahl für die Tätigkeit sowie Unterschrift und Stempel der Institution formlos dokumentiert werden.
Fragen zur Ehrenamtskarte
Fragen zur Ehrenamtskarte beantwortet gerne Frau Rabea Kappen unter Tel. 02981 800121.