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Beim Verkauf von Grundstücken steht der Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu.
Der Antrag zur Vorkaufsrechtsverzichtserklärung wird schriftlich durch die Notarin oder den Notar gestellt.
15,00 €
Überweisung auf das Konto DE 31 4165 1770 0051 0014 44 unter Angabe der Urkundennummer
Es werden folgende Angaben (i.d.R. durch Kopie des Kaufvertrages) zum Kaufobjekt benötigt:
Christian Senge
Fichtenweg 10
59955 Winterberg
Raum 2.14
Tel. 02981 800-133 oder per E-Mail an christian.senge@winterberg.de
Fachbereich 1 - Zentrale Dienste, Bildung und Digitalisierung