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Der Tod einer im Stadtgebiet Winterberg verstorbenen Person muss unabhängig von dessen Wohnort und Nationalität spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt Winterberg angezeigt werden und ist auch hier zu beurkunden.
Die mündliche Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt Winterberg kann z.B. von den Angehörigen oder von einem beauftragten Bestattungsunternehmen erfolgen. Eine schriftliche Sterbefallanzeige durch die entsprechenden Einrichtungen bzw. die entsprechende Behörde ist in folgenden Fällen vorzunehmen:
Sowohl bei einer mündlichen als auch bei einer schriftlichen Sterbefallanzeige ist eine Todesbescheinigung des Arztes vorzulegen.
Das Standesamt stellt Sterbeurkunden in der gewünschten Anzahl aus.
Grundsätzlich werden gebührenfreie Urkunden ausgestellt für:
Urkunden für private Zwecke sind gebührenpflichtig:
Bei verheirateten Verstorbenen:
Bei geschiedenen Verstorbenen:
Bei verwitweten Verstorbenen:
Bei ledigen Verstorbenen:
Wenn die verstorbene Person ausländische(r) Staatsangehörige(r) ist, werden zusätzliche Dokumente (z.B. deutsche Übersetzungen von ausländischen Urkunden usw.) benötigt. Das Standesamt Winterberg gibt Ihnen hierzu gerne weitere Auskünfte.
Luisa Wilmes
Fichtenweg 10
59955 Winterberg
Raum E 2.03
Tel. 02981 800-223 oder per E-Mail an luisa.wilmes@winterberg.de
Fachbereich 2 - Ordnung, Arbeit und Soziales