Personen, die im Besitz des Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder „BI“ (Blind) sind, können im Stadtgebiet auf besonders gekennzeichneten Parkplätzen parken.
Der Antrag auf Parkerleichterung für Schwerbehinderte kann formlos bei der Straßenverkehrsbehörde des Hochsauerlandkreises gestellt werden.
Alternativ können Sie Ihre Unterlagen auch im Bürgerbahnhof abgeben und wir leiten diese an die Straßenverkehrsbehörde des Hochsauerlandkreises weiter.