Die Geburtsbeurkundung ist gebührenfrei. Ebenso werden gebührenfreie Bescheinigungen ausgestellt für:
- die Agentur für Arbeit (Familienkasse) - zur Beantragung von Kindergeld
- die Kreisverwaltung - zur Beantragung von Elterngeld
- die Krankenkasse - zur Beantragung von Mutterschaftshilfe
Die Ausstellung von Geburtsurkunden (z.B. für das Stammbuch der Familie) ist gebührenpflichtig.
1. Geburtsurkunde: 10,00 Euro
jede weitere Urkunde: 5,00 Euro
Internationale Urkunde: 10,00 Euro
jede weitere Urkunde: 5,00 Euro