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Jede Geburt eines Kindes ist beim Standesamt des Geburtsortes anzuzeigen und wird dort beurkundet, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnort der Eltern.
Wird Ihr Kind im Stadtgebiet Winterberg geboren, so ist es innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Winterberg anzumelden. Hierzu benötigen Sie eine Bescheinigung der Hebamme.
Die Geburtsbeurkundung ist gebührenfrei. Ebenso werden gebührenfreie Bescheinigungen ausgestellt für:
Die Ausstellung von Geburtsurkunden (z.B. für das Stammbuch der Familie) ist gebührenpflichtig.
1. Geburtsurkunde: 10,00 Euro
jede weitere Urkunde: 5,00 Euro
Internationale Urkunde: 10,00 Euro
jede weitere Urkunde: 5,00 Euro
bar, Kartenzahlung
Bei verheirateten Eltern:
Bei ledigen Müttern:
Bei geschiedenen Müttern:
Bei verwitweten Müttern:
Falls die Vaterschaft bei einem anderen Standesamt bzw. bei einer anderen Behörde anerkannt wurde:
Wenn Sie ausländischer Staatsangehöriger sind, werden zusätzliche Dokumente benötigt (z.B. deutsche Übersetzungen von ausländischen Urkunden usw.). Das Standesamt Winterberg gibt Ihnen hierzu gerne weitere Auskünfte.
Luisa Wilmes
Fichtenweg 10
59955 Winterberg
Raum E 2.03
Tel. 02981 800-223 oder per E-Mail an luisa.wilmes@winterberg.de
Fachbereich 2 - Ordnung, Arbeit und Soziales