Sie haben die Möglichkeit, Kopien bestimmter Dokumente, wie zum Beispiel Schriftstücke, Zeugnisse und Urkunden sowie Ihre Unterschrift bei uns beglaubigen zu lassen. Bitte das Original mitbringen! Nicht beglaubigt werden Kopien, die nicht vom Original zu unterscheiden sind, z.B. auch Farbkopien.
Personenstandsurkunden z.B. Geburtsurkunde, Eheurkunden, Sterbeurkunden dürfen nicht vom Einwohnermeldeamt beglaubigt werden.