Dienstleistungen von A-Z
Auf den folgenden Seiten haben Sie einen Überblick über die verschiedenen Dienstleistungen.
-
Abfallbeseitigungsgebühr
Gebühren
Die Höhe der Abfallbeseitigungsgebühr richtet sich nach der Anzahl der auf dem Grundstücke gemeldeten Personen im Melderegister bzw. den festgesetzten Gleichwerten. Sie beträgt pro Person bzw. Gleichwert in diesem Jahr 79,00 €.
Änderungen bei Personen werden zu den Stichtagen 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. eines Jahres berücksichtigt.
Zahlungsart
Eine immer fristgerechte Zahlung der Abfallbeseitigungsgebühr können Sie sicherstellen, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen. Da wir hierzu Ihre Originalunterschrift benötigen, ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung telefonisch leider nicht möglich. Dies gilt auch für eine Kontoänderung.
Einen Vordruck hierzu finden Sie unten auf der Seite.
Weiterführende Informationen
hier finden Sie den Abfallkalender und weitere Informationen zur Abfallentsorgung
Zuständigkeit / Kontakt
Bernd Hömberg
Stellv. FachbereichsleiterTeamleiter Abgaben
Telefon: 02981 800-102
Fax: 02981 800-7102
E-Mail: bernd.hoemberg@winterberg.de
Raum: 2.13 -
Abfallentsorgung
Leistungsbeschreibung
Sperrmüll
Als Sperrmüll gelten Abfälle, die wegen ihres Umfanges und/oder ihres Gewichts nicht in den üblichen Mülltonnen untergebracht werden können, wie z.B. Matratzen, Möbel, Sprungfederrahmen. Pro Haushalt wird die Menge auf 2,5 cbm begrenzt. Im Stadtgebiet Winterberg wird der Sperrmüll durch die Fa. Stratmann Städtereinigung aus Bestwig-Velmede abgefahren. Die Abfuhrtag ist i.d.R. donnerstags. Bitte beachten Sie die feiertagsbedingte Verschiebung nach Feiertagen.
Haben Sie Sperrmüll, der entsorgt werden soll, wenden Sie sich an die Ansprechpartner oder senden Sie uns eine E-Mail an abfallberatung@winterberg.de . Bitte geben Sie in der E-Mail die abzuholende Menge und den Abholtag sowie den Abholort mit kompletter Adresse an!
Abfallbehälter
Für die Sortierung der Abfälle stehen im Stadtgebiet Winterberg folgende Behälter zur Verfügung:
- 120 l und 240 l blaue Abfalltonne für Altpapier,
- 120 l und 240 l graue Abfalltonne für Restmüll,
- 120 l und 240 l grüne Abfalltonne für Grünabfälle (z.B. Blumen, Sträucher, Rasenschnitt, Zimmerpflanzen usw.) und kompostierfähige und organische Haushaltsabfälle (z.B. Obst- und Gemüsereste, Fleisch- und Knochenreste),
- gelbe Abfallsäcke für Kunststoff, Metall, Verbundstoffe,
- Depotcontainer für Weiß-, Braun- und Buntglas.
Jedes Grundstück wird mit einer 240 l grünen und einer 240 l blauen Tonnen ausgestattet. Die Anzahl und Größe der grauen Abfallbehälter wird nach Einwohner/Einwohnergleichwerten ermittelt. Dabei werden 40 l Gefäßvolumen je Einwohner/Einwohnergleichwert zur Verfügung gestellt: Bis 3 Personen eine 120 l graue Abfalltonne, 4 – 6 Personen eine 240 l graue Abfalltonne, 7 – 9 Personen eine 240 l und 120 l graue Abfalltonne.
Die Übersicht der Abfallgebühren finden Sie hier.
"Babytonne"
Nicht direkt eine „Babytonne“, aber unser Service dürfte Sie interessieren!
„Wohin mit den Windeln?“
Auch wenn Sie sich dazu vielleicht noch keine großen Gedanken gemacht haben: Wussten Sie, dass jedes Kind im Laufe der Wickelzeit bis zu 6.000 Windeln verbraucht, bis es sauber ist? Da wird die Mülltonne schnell zu klein.Normalerweise steht Ihnen bis zu drei Personen eine 120-ltr.-Tonne zu. Aber Ihr Familienzuwachs zählt quasi doppelt: Wir tauschen bei zwei Erwachsenen mit Baby für die Dauer von drei Jahren Ihre kleine graue Tonne in eine große 240-ltr.-Tonne um. Ohne Extra-Berechnung!
Und wenn Ihre Familie schon größer ist? Wie erwähnt, gibt es für ein bis drei Personen eine 120-ltr.-Tonne, für 4 bis 6 Personen eine 240 ltr.-Tonne. Ist Ihr Baby nun die sechste Person im Haushalt, bekommen Sie (weil es quasi doppelt zählt) noch eine kleine 120-ltr.-Tonne gratis hinzu.
Zudem ist jedes dritte und weitere Kind unter 18 Jahren gemäß unserer Satzung von der Abfallgebühr befreit.
Restmüll
Die Restmülltonne wird monatlich geleert. In die Restmülltonne gehören u.a. Asche, Windeln, Staubsaugerbeutel eingetrocknete Bindefarbe, Zigarettenkippen, Lumpen, Porzellan, dreckiges Papier usw. Die Leerung erfolgt alle 4 Wochen.
Altpapier / Kartonagen
Die Altpapiertonne zur Entsorgung von Papier, Pappe, Kartonagen usw. wird alle 4 Wochen entleert.
Biomüll/Baum- und Strauchschnitt
Die Biotonne zur getrennten Erfassung der kompostierfähigen Abfälle wie Speisereste, Grünabfälle, Baum- und Strauchschnitt wird 14-tägig entsorgt. Die eingesammelten kompostierfähigen Abfälle werden dem Kompostwerk Hochsauerland in Brilon angeliefert und dort zu Kompost verarbeitet. Größere Mengen Baum- und Strauchschnitt können beim Kompostwerk Hochsauerland abgegeben werden.
Schadstoffe
Mobile Schadstoffsammlungen zur Erfassung von Batterien, Altöl, Klebestoffe, Lacke, Lösungsmittel, Spraydosen usw. werden zweimal jährlich im Frühjahr und Herbst durchgeführt. Die Termine und Sammelstandorte werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Altglas
Im Stadtgebiet Winterberg stehen in allen Stadtteilen mehrere Altglas-Container. Die Container sind zur getrennten Entsorgung von Weiß-, Braun- und Grünglas. Die Standorte sind:
- Kernstadt Winterberg: Am Rad/Aufgang Kreuzbergweg, Nähe Kaufpark, Hauptstraße/Hagenstraße, Remmeswiese (Nähe Plus-Markt), Fichtenweg/Buchenweg (Höhe der Tennisplätze) Einfahrtbereich "Dumel";
- Stadtteil Altastenberg: Nähe Dorfhalle;
- Stadtteil Altenfeld: Elper Straße;
- Stadtteil Elkeringhausen: Steimeckeweg;
- Stadtteil Grönebach: Niedersfelder Straße, Grünfläche "Auf dem Deich";
- Stadtteil Hildfeld: Nähe Dorfhalle an der Hildfelder Straße;
- Stadtteil Langewiese/Hoheleye: Schützenplatz;
- Stadtteil Mollseifen: Ruhbergstraße;
- Stadtteil Niedersfeld: Auf der Hütte, Nähe Fa. Schuhl & Co., Gewerbegebiet Siepen;
- Stadtteil Siedlinghausen: Haupteingang Hallenbad, Allenbergstraße;
- Stadtteil Silbach: Parkplatz Unterdorf;
- Stadtteil Züschen: Mollseifener Straße (Feuerwehrgerätehaus), Schützenplatz
Boden- und Bauschutt
Boden- und Bauschutt (z.B. Ziegel, Schutt, Rigipsplatten, Fenster, Türen usw.) kann an den Boden- und Bauschuttdeponien des Hochsauerlandkreises abgegeben werden. Die für Sie nächstgelegene Deponie können Sie unter der Telefonnummer 0291/5440 erfragen. (www.hochsauerlandkreis.de)
Elektronik- und Elektroschrott
Elektronik- und Elektroschrott (z.B. Kühlschränke/Kühltruhen) werden auf "Abruf" entsorgt.
Sehen Sie sich weitere Informationen zu Elektroschrott an (pdf) und laden Sie sich die Abrufkarte Elektroschrott herunter (siehe unten).
sowie die Abfuhrkarte für Elektro- und Elektronikabfällen
Zuständigkeit / Kontakt
Dorothee Wittrock
Telefon: 02981 800-139
Fax: 02981 800-7139
Email: dorothee.wittrock@winterberg.de
Raum: 2.01Joachim Stahlschmidt
Telefon: 02981 800-134
Fax: 02981 800-7134
E-Mail: joachim.stahlschmidt@winterberg.de
Raum: 2.01Ulrike Hasenauer
Telefon: 02981 800-135
Fax: 02981 800-7135
E-Mail: ulrike.hasenauer@winterberg.de
Raum: 2.12 -
Amtsblatt
Leistungsbeschreibung
Das "Amtsblatt der Stadt Winterberg" ist das amtliche Bekanntmachungsorgan der Stadt Winterberg.
Im Amtsblatt der Stadt Winterberg werden durch Rechtsvorschriften vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Winterberg veröffentlichet. Das Erscheinen wird mit Inhaltsangabe in der Westfalenpost bekanntgegeben. Ferner liegt das Amtsblatt aus im Rathaus, bei den Ortsvorstehern und bei den Geldinstituten im Stadtgebiet.
Gebühren
Gegen eine Gebühr von 2,50 € pro Ausgabe kann das Amtsblatt abonniert werden.
Zuständigkeit / Kontakt
Astrid Vogt
Telefon: 02981 800-123
Fax: 02981 800-7123
E-Mail: astrid.vogt@winterberg.de
Raum: 1.14 -
Anmeldung
Rechtsgrundlagen
Nach dem Melderecht muss sich jeder, der eine Wohnung bezieht, innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anmelden.
Zuständigkeit / Kontakt
Zentraler Bürgerservice, Team
Telefon: 02981 800-221
02981 800-222
Fax: 02981 800-299
E-Mail: buergerservice@winterberg.de
Raum: Foyer -
Arbeitslosengeld II (Hartz IV) A / D / E / G / K / Q / R / T
Weiterführende Informationen
Telefonische Erreichbarkeit
Mo. bis Fr. 08.30 Uhr - 10.00 Uhr
Mo. bis Do. 14.00 Uhr- 15.00 UhrZuständigkeit / Kontakt
K. Harbecke
Telefon: 02981 800-231
Fax: 02981 800-7231
E-Mail: k.harbecke@winterberg.de
Raum: U2.03 -
Arbeitslosengeld II (Hartz IV) B / C / H
Leistungsbeschreibung
Telefonische Erreichbarkeit
Mo. bis Fr. 08.30 Uhr - 10.00 Uhr
Do. 14.00 Uhr - 15.00 UhrZuständigkeit / Kontakt
K. Birkenhauer
Telefon: 02981 800-232
Fax: 02981 800-7232
E-Mail: k.birkenhauer@winterberg.de
Raum: U2.04 -
Arbeitslosengeld II (Hartz IV) F / L / O / P
Weiterführende Informationen
Telefonische Erreichbarkeit
Mo. bis Fr. 08.30 Uhr - 10.00 Uhr
Zuständigkeit / Kontakt
S. Funke
Telefon: 02981 800-233
Fax: 02981 800-7233
E-Mail: s.funke@winterberg.de
Raum: U2.05 -
Arbeitslosengeld II (Hartz IV) I / J / S
Weiterführende Informationen
Telefonische Erreichbarkeit
Mo. bis Fr. 08.30 Uhr - 10.00 Uhr
Mo. bis Do. 14.00 Uhr - 15.00 UhrZuständigkeit / Kontakt
A. Völkel
Telefon: 02981 800-234
Fax: 02981 800-7234
E-Mail: a.voelkel@winterberg.de
Raum: U2.06 -
Arbeitslosengeld II (Hartz IV) M / N / U bis Z
Weiterführende Informationen
Telefonische Erreichbarkeit
Mo. bis Do. 08.30 Uhr - 10.00 Uhr
Do. 14.00 Uhr - 15.00 UhrZuständigkeit / Kontakt
Martin Klaholz
Stellv. FachbereichsleiterTeamleiter Arbeit und Soziales
Telefon: 02981 800-202
Fax: 02981 800-7202
E-Mail: martin.klaholz@winterberg.de
Raum: U2.02 -
Arbeitsvermittlung für SGB II-Empfänger
Weiterführende Informationen
Telefonische Erreichbarkeit
Mo. bis Fr. 08.30 Uhr - 10.00 Uhr
Mo. bis Do. 14.00 Uhr - 15.00 UhrZuständigkeit / Kontakt
Angela Morgenroth
Telefon: 02981 800-229
Fax: 02981 800-7229
E-Mail: angela.morgenroth@winterberg.de
Raum: U1.06Rainer Nellenschulte
Telefon: 02981 800-230
Fax: 02981 800-7230
E-Mail: rainer.nellenschulte@winterberg.de
Raum: U1.07 -
Archiv
Zuständigkeit / Kontakt
Günter Braun
Telefon: 02981 800-327
Fax: 02981 800-7327
E-Mail: guenter.braun@winterberg.de
Raum: E1.01
2.03Hans-Peter Pfennig
Telefon: 02981 800-122
Fax: 02981 800-7122
E-Mail: hanspeter.pfennig@winterberg.de
Raum: 1.14 -
Asylangelegenheiten
Zuständigkeit / Kontakt
A. Völkel
Telefon: 02981 800-234
Fax: 02981 800-7234
E-Mail: a.voelkel@winterberg.de
Raum: U2.06 -
Aufenthaltsbescheinigung
Zuständigkeit / Kontakt
Zentraler Bürgerservice, Team
Telefon: 02981 800-221
02981 800-222
Fax: 02981 800-299
E-Mail: buergerservice@winterberg.de
Raum: Foyer -
Ausbildungsplätze
Zuständigkeit / Kontakt
Birgit Ante
Telefon: 02981 800-125
Fax: 02981 800-7125
E-Mail: birgit.ante@winterberg.de
Raum: 1.12 -
Aussiedlerhilfe
Zuständigkeit / Kontakt
A. Völkel
Telefon: 02981 800-234
Fax: 02981 800-7234
E-Mail: a.voelkel@winterberg.de
Raum: U2.06 -
Bäderangelegenheiten
Zuständigkeit / Kontakt
Joachim Sögtrop
Telefon: 02981 9250-14
Fax: 02981 9250-44
E-Mail: joachim.soegtrop@winterberg.de
Hauptstraße 10 -
Bauantrag / Genehmigungsfreistellung nach § 67 BauO NW
Leistungsbeschreibung
Baugenehmigung oder Genehmigungsfreistellung?
Die Stadt Winterberg ist nicht selbst Baugenehmigungsbehörde. Diese Aufgaben übernimmt für die Stadt Winterberg der Landrat des Hochsauerlandkreises. Bauanträge sind beim Landrat des Hochsauerlandkreises einzureichen.
Der Hochsauerlandkreis stellt Ihnen Antragsformulare auf elektronischem Weg zur Verfügung: Formulare.
Für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen ist grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich.
Genehmigungsfreistellung nach § 67 BauO NW
Bestimmte Vorhaben sind genehmigungsfrei – im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes können Sie evtl. das sog. Genehmigungsfreistellungsverfahren wählen.
Unter die Genehmigungsfreistellung fallen:
- Wohngebäude,
- die zu den Wohngebäuden gehörenden Nebengebäude/Nebenanlagen,
- die den Wohngebäuden dienenden Garagen und überdachte Stellplätze,
wenn sie sich imGeltungsbereich eines Bebauungsplanesbefinden.
Folgende Voraussetzungen für das Freistellungsverfahren müssen erfüllt sein:
- Die Festsetzungen des Bebauungsplanes müssen eingehalten werden.
- Die Erschließung muss gesichert sein.
- Die Gemeinde erklärt nicht innerhalb von einem Monat nach Eingang der Bauvorlagen, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
- Das Vorhaben muss allen anderen öffentlichen Vorschriften entsprechen, insbesondere der Bauordnung Nordrhein Westfalen (BauO NW)
Ob Ihr Bauvorhaben unter die Freistellungsregelung fällt, erfahren Sie im Gespräch bei der Bauverwaltung.
Einen entsprechenden Antrag für die Genehmigungsfreistellung erhalten Sie indem Sie den folgenden Link anklicken:
Genehmigungsfreistellung gem. § 67 BauO NRW
Gebühren
Bauantrag: Zuständigkeit Landrat des Hochsauerlandkreises
Genehmigungsfreitstellung nach § 67 BauO NW: kostenlos
vom Antragsteller gewünschter Vorabbescheid: 50,00 Euro
Zahlungsart
Nur bei Genehmigungsfreistellung nach § 67 BauO NW: Überweisung an die Stadt Winterberg aufgrund Bescheid!
Benötige Unterlagen
Antrag auf Genehmigungsfreistellung gem. § 67 BauO NRW
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB)
Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NW)
Zuständigkeit / Kontakt
Andreas Wittrock
Telefon: 02981 800-321
Fax: 02981 800-7321
E-Mail: andreas.wittrock@winterberg.de
Raum: 3.03Ralf Lefarth
Telefon: 02981 800-322
Fax: 02981 800-7322
E-Mail: ralf.lefarth@winterberg.de
Raum: 3.03 -
Baugrundstücke - Verkauf -
Zuständigkeit / Kontakt
Christine Fresen
Telefon: 02981 800-130
Fax: 02981 800-7130
E-Mail: christine.fresen@winterberg.de
Raum: 2.04 -
Bauhof
Zuständigkeit / Kontakt
Alexander Vonnahme
BauhofleiterTelefon: 02981 908485
Fax: 02981 908310
E-Mail: alexander.vonnahme@winterberg.de
Remmeswiese 14Bernd Ladleif
stellv. BauhofleiterTelefon: 02981 908585
Fax: 02981 908310
E-Mail: bernd.ladleif@winterberg.de
Remmeswiese 14 -
Baulasten
Leistungsbeschreibung
Eine Eintragung in oder eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis erhalten Sie beim Hochsauerlandkreis.
Zuständigkeit / Kontakt
Ralf Lefarth
Telefon: 02981 800-322
Fax: 02981 800-7322
E-Mail: ralf.lefarth@winterberg.de
Raum: 3.03 -
Bauleitplanverfahren
Zuständigkeit / Kontakt
Ralf Höing
Telefon: 02981 800-323
Fax: 02981 800-7323
E-Mail: ralf.hoeing@winterberg.de
Raum: 3.01 -
Baumschutz
Zuständigkeit / Kontakt
Peter Hiller
Telefon: 02981 800-328
Fax: 02981 800-7328
E-Mail: peter.hiller@winterberg.de
Raum: 3.09 -
Bebauungspläne
Zuständigkeit / Kontakt
Ralf Höing
Telefon: 02981 800-323
Fax: 02981 800-7323
E-Mail: ralf.hoeing@winterberg.de
Raum: 3.01 -
Beglaubigungen
Zuständigkeit / Kontakt
Zentraler Bürgerservice, Team
Telefon: 02981 800-221
02981 800-222
Fax: 02981 800-299
E-Mail: buergerservice@winterberg.de
Raum: Foyer -
BehinderteninteressenvertreterInnen
Leistungsbeschreibung
Das Spektrum der Aufgaben eines Behindertenbeauftragten reicht von der Emittlung von Bedürfnissen und Erwartungen Behinderter, dem Erfassen der Situation in den stationären Einrichtungen im HSK und der Sammlung von Informationen über behindertenrelevante Fragestellungen bis zur Teilnahme an Sitzungen entsprechender Ausschüsse und regelmäßiger Gespräche mit entsprechenden VertreterInnen der Verwaltung im HSK.
Aspekte zur Arbeitsbeschreibung eines Behindertenbeauftragten im HSK sind:
- Bestandsaufnahme der Hilfsangebote für Behinderte
- Ermittlung von Bedürfnissen und Erwartungen Behinderter
- Erfassen der Situation in den stationären Einrichtungen im HSK
- Informationen über behindertenrelevante Fragestellungen sammeln
- Abrufen von Informationen der Fachämter über dei Belange Behinderter
- Repräsentanz bei allen behindertenrelevanten öffentlichen Terminen
- Weiterleitung von Anfragen, Beschwerden und Anregungen an die zuständigen Stellen
- Teilnahme an Sitzungen des G+S und der Gesundheits- und Pflegekonferenz
- Regelmäßige Gespräche zu aktuellen Behindertenfragen mit der Verwaltung des HSK.
Der Behindertenbeauftragte für die Stadt Winterberg ist
Herr
Friedhelm Geilen
Unterm Kreuz 33
59955 Winterberg-Niedersfeld
Tel. 02985 8224 oder per Email an: fritz.geilen@t-online.de
Weiterführende Informationen
Der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte des HSK ist
Herr
Heinz Arenhövel
Am Hohlweg 26
59872 Meschede
Tel.: 0291 4864 oder per Mail an: fam.arenhoevel@gmx.de
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises.
Zuständigkeit / Kontakt
-
Bestattungswesen
Zuständigkeit / Kontakt
Dorothee Wittrock
Telefon: 02981 800-139
Fax: 02981 800-7139
Email: dorothee.wittrock@winterberg.de
Raum: 2.01Joachim Stahlschmidt
Telefon: 02981 800-134
Fax: 02981 800-7134
E-Mail: joachim.stahlschmidt@winterberg.de
Raum: 2.01 -
Bildung
Zuständigkeit / Kontakt
Verena Susewind
Telefon: 02981 800-121
Fax: 02981 800-7121
E-Mail: verena.susewind@winterberg.de
Raum: 1.15 -
Bildungsberatung/Bildungsgutschein
Zuständigkeit / Kontakt
Winfried Borgmann
WirtschaftsfördererTelefon: 02981 9250-12
Fax: 02981 9250-42
E-Mail: winfried.borgmann@winterberg.de
Hauptstraße 10 -
Blindengeld - Antragsausgabe -
Zuständigkeit / Kontakt
Zentraler Bürgerservice, Team
Telefon: 02981 800-221
02981 800-222
Fax: 02981 800-299
E-Mail: buergerservice@winterberg.de
Raum: Foyer -
Bodenrichtwert
Weiterführende Informationen
Zusammenfassende Informationen über das Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Nordrhein-Westfalen erhalten Sie unter www.boris.nrw.de .
Zuständigkeit / Kontakt
Christine Fresen
Telefon: 02981 800-130
Fax: 02981 800-7130
E-Mail: christine.fresen@winterberg.de
Raum: 2.04 -
Brandschauen
Zuständigkeit / Kontakt
Günter Braun
Telefon: 02981 800-327
Fax: 02981 800-7327
E-Mail: guenter.braun@winterberg.de
Raum: E1.01
2.03 -
Briefwahl
Zuständigkeit / Kontakt
Hans-Peter Pfennig
Telefon: 02981 800-122
Fax: 02981 800-7122
E-Mail: hanspeter.pfennig@winterberg.de
Raum: 1.14 -
Brücken / Durchlässe
Zuständigkeit / Kontakt
Peter Hiller
Telefon: 02981 800-328
Fax: 02981 800-7328
E-Mail: peter.hiller@winterberg.de
Raum: 3.09 -
Büchereien
Leistungsbeschreibung
Im Stadtgebiet Winterberg befindet sich in folgenden Orten eine Katholische Öffentliche Bücherei:
Winterberg
Grönebach
Niedersfeld
Siedlinghausen
Silbach
Züschen.Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten unter dem Navigationspunkt "Bildung". Die Standorte der Büchereien sind auch im Stadtplan ersichtlich.
Zuständigkeit / Kontakt
-
Bürger-, Beschwerdetelefon
Zuständigkeit / Kontakt
Astrid Vogt
Telefon: 02981 800-123
Fax: 02981 800-7123
E-Mail: astrid.vogt@winterberg.de
Raum: 1.14 -
Bürgerbegehren und -entscheid
Zuständigkeit / Kontakt
Hans-Peter Pfennig
Telefon: 02981 800-122
Fax: 02981 800-7122
E-Mail: hanspeter.pfennig@winterberg.de
Raum: 1.14Verena Susewind
Telefon: 02981 800-121
Fax: 02981 800-7121
E-Mail: verena.susewind@winterberg.de
Raum: 1.15 -
Bürgermeistersprechstunde
Leistungsbeschreibung
Der Bürgermeister der Stadt Winterberg bietet allen Bürgerinnen und Bürgern eine Bürgermeistersprechstunde an. Sie findet in der Regel jeden ersten Dienstag im Monat statt. Um Anmeldung im Vorzimmer des Bürgermeisters wird gebeten.
Zuständigkeit / Kontakt
Sekretariat, Andrea Brieden
Telefon: 02981 800-112
Fax: 02981 800-666
E-Mail: andrea.brieden@winterberg.de
Raum: 1.05Sekretariat, Irmgard Hankeln
Telefon: 02981 800-112
Fax: 02981 800-666
E-Mail: irmgard.hankeln@winterberg.de
Raum: 1.05 -
Demographie
Zuständigkeit / Kontakt
Verena Susewind
Telefon: 02981 800-121
Fax: 02981 800-7121
E-Mail: verena.susewind@winterberg.de
Raum: 1.15 -
Denkmalschutz, -pflege
Zuständigkeit / Kontakt
Ralf Lefarth
Telefon: 02981 800-322
Fax: 02981 800-7322
E-Mail: ralf.lefarth@winterberg.de
Raum: 3.03 -
Dorfentwicklungsplanung
Zuständigkeit / Kontakt
Martin Brieden
Telefon: 02981 800-301
Fax: 02981 800-7301
E-Mail: martin.brieden@winterberg.de
Raum: 3.10 -
Druckerei
Zuständigkeit / Kontakt
Günter Braun
Telefon: 02981 800-327
Fax: 02981 800-7327
E-Mail: guenter.braun@winterberg.de
Raum: E1.01
2.03 -
EDV
Zuständigkeit / Kontakt
Andreas Schlüter
Telefon: 02981 800-128
Fax: 02981 800-7128
E-Mail: andreas.schlueter@winterberg.de
Raum: 1.07Jens Vogelsang
Teamleiter EDV
Telefon: 02981 800-127
Fax: 02981 800-7127
E-Mail: jens.vogelsang@winterberg.de
Raum: 1.07 -
Ehefähigkeitszeugnis
Zuständigkeit / Kontakt
Birgit Giering
Telefon: 02981 800-224
Fax: 02981 800-7224
E-Mail: birgit.giering@winterberg.de
Raum: Standesamt: E2.05Reinhard Hermann
Telefon: 02981 800-223
Fax: 02981 800-7223
E-Mail: reinhard.hermann@winterberg.de
Raum: E2.03 -
Ehejubiläen
Zuständigkeit / Kontakt
Sekretariat, Andrea Brieden
Telefon: 02981 800-112
Fax: 02981 800-666
E-Mail: andrea.brieden@winterberg.de
Raum: 1.05Sekretariat, Irmgard Hankeln
Telefon: 02981 800-112
Fax: 02981 800-666
E-Mail: irmgard.hankeln@winterberg.de
Raum: 1.05 -
Eheschließung
Zuständigkeit / Kontakt
Reinhard Hermann
Telefon: 02981 800-223
Fax: 02981 800-7223
E-Mail: reinhard.hermann@winterberg.de
Raum: E2.03 -
Einkommenssteuererklärung - Antragsausgabe -
Zuständigkeit / Kontakt
Zentraler Bürgerservice, Team
Telefon: 02981 800-221
02981 800-222
Fax: 02981 800-299
E-Mail: buergerservice@winterberg.de
Raum: Foyer -
Einwohner- und Meldewesen
Rechtsgrundlagen
Nach dem Melderecht muss sich jeder, der eine Wohnung bezieht, innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anmelden.
Zuständigkeit / Kontakt
Zentraler Bürgerservice, Team
Telefon: 02981 800-221
02981 800-222
Fax: 02981 800-299
E-Mail: buergerservice@winterberg.de
Raum: Foyer -
Elektroschrott
Zuständigkeit / Kontakt
Zentraler Bürgerservice, Team
Telefon: 02981 800-221
02981 800-222
Fax: 02981 800-299
E-Mail: buergerservice@winterberg.de
Raum: Foyer -
Elternbeiträge für Kindergärten
Weiterführende Informationen
siehe Kindergartenbeiträge
Zuständigkeit / Kontakt
-
Elternbeiträge Offene Ganztagsschule
Zuständigkeit / Kontakt
Rabea Kappen
Telefon: 02981 800-129
Fax: 02981 800-7129
E-Mail: rabea.kappen@winterberg.de
Raum: 2.06 -
Elterngeld - Antragsausgabe -
Zuständigkeit / Kontakt
Zentraler Bürgerservice, Team
Telefon: 02981 800-221
02981 800-222
Fax: 02981 800-299
E-Mail: buergerservice@winterberg.de
Raum: Foyer -
Erneuerbare Energien
Zuständigkeit / Kontakt
Ralf Lefarth
Telefon: 02981 800-322
Fax: 02981 800-7322
E-Mail: ralf.lefarth@winterberg.de
Raum: 3.03 -
Erschließungsbeiträge
Leistungsbeschreibung
Für den erstmaligen bebauungsplanmäßigen Ausbau von z. B. Straßen, Wegen und Grünanlagen werden von den Eigentümern der angrenzenden Baugrundstücke Erschließungsbeiträge erhoben.
Der Erschließungsaufwand, der nach tatsächlichen Kosten ermittelt wird, wird nach Abzug des Anteils der Gemeinde (10 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes) auf die erschlossenen Grundstücke des Abrechnungsgebietes nach den Grundstücksflächen verteilt.
Zuständigkeit / Kontakt
Bernd Hömberg
Stellv. FachbereichsleiterTeamleiter Abgaben
Telefon: 02981 800-102
Fax: 02981 800-7102
E-Mail: bernd.hoemberg@winterberg.de
Raum: 2.13 -
Fallmanagement nach SGB II
Zuständigkeit / Kontakt
Angela Morgenroth
Telefon: 02981 800-229
Fax: 02981 800-7229
E-Mail: angela.morgenroth@winterberg.de
Raum: U1.06Rainer Nellenschulte
Telefon: 02981 800-230
Fax: 02981 800-7230
E-Mail: rainer.nellenschulte@winterberg.de
Raum: U1.07 -
Feuerwehrangelegenheiten
Zuständigkeit / Kontakt
Joachim Sauerwald
Telefon: 02981 800-226
Fax: 02981 800-7226
E-Mail: joachim.sauerwald@winterberg.de
Raum: K1.02 -
Finanzangelegenheiten
Zuständigkeit / Kontakt
Christine Fresen
Telefon: 02981 800-130
Fax: 02981 800-7130
E-Mail: christine.fresen@winterberg.de
Raum: 2.04 -
Finanzplanung
Zuständigkeit / Kontakt
Christine Fresen
Telefon: 02981 800-130
Fax: 02981 800-7130
E-Mail: christine.fresen@winterberg.de
Raum: 2.04 -
Fischereischein
Zuständigkeit / Kontakt
Zentraler Bürgerservice, Team
Telefon: 02981 800-221
02981 800-222
Fax: 02981 800-299
E-Mail: buergerservice@winterberg.de
Raum: Foyer -
Flächennutzungsplan
Zuständigkeit / Kontakt
Ralf Höing
Telefon: 02981 800-323
Fax: 02981 800-7323
E-Mail: ralf.hoeing@winterberg.de
Raum: 3.01 -
Flüchtlingshilfen
Zuständigkeit / Kontakt
A. Völkel
Telefon: 02981 800-234
Fax: 02981 800-7234
E-Mail: a.voelkel@winterberg.de
Raum: U2.06 -
Freibad
Zuständigkeit / Kontakt
Joachim Sögtrop
Telefon: 02981 9250-14
Fax: 02981 9250-44
E-Mail: joachim.soegtrop@winterberg.de
Hauptstraße 10 -
Fremdenverkehrsbeitrag
Weiterführende Informationen
Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.
Zuständigkeit / Kontakt
Bernd Hömberg
Stellv. FachbereichsleiterTeamleiter Abgaben
Telefon: 02981 800-102
Fax: 02981 800-7102
E-Mail: bernd.hoemberg@winterberg.de
Raum: 2.13Manuel Padberg
Telefon: 02981 800-138
Fax: 02981 800-7138
E-Mail: manuel.padberg@winterberg.de
Raum: 2.12 -
Friedhofswesen
Leistungsbeschreibung
Die Stadt Winterberg verwaltet acht städtische Friedhöfe:
Friedhof Winterberg
Friedhof Stadtteil Altastenberg
Friedhof Stadtteil Hildfeld
Friedhof Stadtteil Langewiese
Friedhof Stadtteil Mollseifen
Friedhof Stadtteil Niedersfeld
Friedhof Stadtteil Siedlinghausen
Friedhof Stadtteil SilbachGebühren
Arten der Grabstätten Gebühren Reihengrabstätten (Einzelgrab) 848,00 Euro Wahlgrabstätten (Doppelgrab) 848,00 Euro pro Grabstätte Urnenreihengrabstätten 424,00 Euro Urnenwahlgrabstätten 424,00 Euro pro Grabstätte Einebnung Reihengrab 130,00 Euro Einebnung Doppelgrab 200,00 Euro Urnenwandgrabstätten (nur in Winterberg) 630,00 Euro (einschl. Beerdigungsgebühr) Grüne Gräber
- Sargbestattung
- Urnenbestattung1.268,00 Euro
634,00 EuroDie Ruhezeit für Leichen und Aschen beträgt 30 Jahre, bei Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 20 Jahre.
Der Grabaushub wurde privatisiert und wird von der Firma Markus Biene durchgeführt.
Kosten für den Aushub einer Grabstelle für
Personen über 5 Jahre: 458,00 Euro
Kosten für den Aushub einer Grabstelle für
ein Urnengrab: 229,00 EuroBesonderheiten
Ab dem 01.01.2007 bietet die Stadt Winterberg auf den städtischen Friedhöfen eine Fläche für „Grüne Gräber“ als Reihen-, Wahl- und Urnengrabstätten an. Es handelt sich hier um Rasengräber, bei denen eine Marmor/Granitplatte ebenerdig in den Boden eingelassen wird. Gegenüber anderen Gräbern sind diese somit pflegeleicht.
Das regelmäßige Mähen und die Unterhaltung dieser Gräber erfolgt durch den städtischen Bauhof.Des Weiteren gibt es vier kirchliche Friedhöfe:
Friedhof Stadtteil Elkeringhausen
Friedhof Stadtteil Grönebach
Friedhof Stadtteil Neuastenberg
Friedhof Stadtteil ZüschenZuständigkeit / Kontakt
Dorothee Wittrock
Telefon: 02981 800-139
Fax: 02981 800-7139
Email: dorothee.wittrock@winterberg.de
Raum: 2.01Joachim Stahlschmidt
Telefon: 02981 800-134
Fax: 02981 800-7134
E-Mail: joachim.stahlschmidt@winterberg.de
Raum: 2.01 -
Führerschein
Leistungsbeschreibung
Es handelt sich um eine Dienstleistung des Hochsauerlandkreises:
Weitere Produkte
Kfz-Angelegenheiten
WunschkennzeichenZuständigkeit / Kontakt
-
Führungszeugnisse
Zuständigkeit / Kontakt
Zentraler Bürgerservice, Team
Telefon: 02981 800-221
02981 800-222
Fax: 02981 800-299
E-Mail: buergerservice@winterberg.de
Raum: Foyer -
Fundsachen
Zuständigkeit / Kontakt
Zentraler Bürgerservice, Team
Telefon: 02981 800-221
02981 800-222
Fax: 02981 800-299
E-Mail: buergerservice@winterberg.de
Raum: Foyer -
Gaststättenerlaubnis
Zuständigkeit / Kontakt
Simone Steden
Telefon: 02981 800-225
Fax: 02981 800-7225
E-Mail: simone.steden@winterberg.de
Raum: K1.03 -
Gebäudeunterhaltung
Zuständigkeit / Kontakt
Ralf Neubecker
Telefon: 02981 800-325
Fax: 02981 800-7325
E-Mail: ralf.neubecker@winterberg.de
Raum: 3.05Sandro Carla
Telefon: 02981 800-324
Fax: 02981 800-7324
E-Mail: sandro.carla@winterberg.de
Raum: 3.04Sebastian Vielhaber
Stellv. FachbereichsleiterTeamleiter Gebäudemanagement
Telefon: 02981 800-302
Fax: 02981 800-7302
E-Mail: sebastian.vielhaber@winterberg.de
Raum: 3.02 -
Geburt
Zuständigkeit / Kontakt
Birgit Giering
Telefon: 02981 800-224
Fax: 02981 800-7224
E-Mail: birgit.giering@winterberg.de
Raum: Standesamt: E2.05Reinhard Hermann
Telefon: 02981 800-223
Fax: 02981 800-7223
E-Mail: reinhard.hermann@winterberg.de
Raum: E2.03 -
Gelber Sack
Zuständigkeit / Kontakt
Zentraler Bürgerservice, Team
Telefon: 02981 800-221
02981 800-222
Fax: 02981 800-299
E-Mail: buergerservice@winterberg.de
Raum: Foyer -
Genehmigungsfreistellung nach § 67 BauO NW / Bauantrag
Leistungsbeschreibung
Baugenehmigung oder Genehmigungsfreistellung?
Die Stadt Winterberg ist nicht selbst Baugenehmigungsbehörde. Diese Aufgaben übernimmt für die Stadt Winterberg der Landrat des Hochsauerlandkreises. Bauanträge sind beim Landrat des Hochsauerlandkreises einzureichen.
Der Hochsauerlandkreis stellt Ihnen Antragsformulare auf elektronischem Weg zur Verfügung: Formulare.
Für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen ist grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich.
Genehmigungsfreistellung nach § 67 BauO NW
Bestimmte Vorhaben sind genehmigungsfrei – im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes können Sie evtl. das sog. Genehmigungsfreistellungsverfahren wählen.
Unter die Genehmigungsfreistellung fallen:
- Wohngebäude,
- die zu den Wohngebäuden gehörenden Nebengebäude/Nebenanlagen,
- die den Wohngebäuden dienenden Garagen und überdachte Stellplätze,
wenn sie sich imGeltungsbereich eines Bebauungsplanesbefinden.
Folgende Voraussetzungen für das Freistellungsverfahren müssen erfüllt sein:
- Die Festsetzungen des Bebauungsplanes müssen eingehalten werden.
- Die Erschließung muss gesichert sein.
- Die Gemeinde erklärt nicht innerhalb von einem Monat nach Eingang der Bauvorlagen, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
- Das Vorhaben muss allen anderen öffentlichen Vorschriften entsprechen, insbesondere der Bauordnung Nordrhein Westfalen (BauO NW)
Ob Ihr Bauvorhaben unter die Freistellungsregelung fällt, erfahren Sie im Gespräch bei der Bauverwaltung.
Einen entsprechenden Antrag für die Genehmigungsfreistellung erhalten Sie indem Sie den folgenden Link anklicken:
Genehmigungsfreistellung gem. § 67 BauO NRW
Gebühren
Genehmigungsfreitstellung nach § 67 BauO NW: kostenlos
vom Antragsteller gewünschter Vorabbescheid:50,00 Euro
Bauantrag: Zuständigkeit Landrat des Hochsauerlandkreises.
Zahlungsart
Nur bei Genehmigungsfreistellung nach § 67 BauO NW: Überweisung an die Stadt Winterberg aufgrund Bescheid!
Benötige Unterlagen
Antrag auf Genehmigungsfreistellung gem. § 67 BauO NRW
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB)
Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NW)
Zuständigkeit / Kontakt
Andreas Wittrock
Telefon: 02981 800-321
Fax: 02981 800-7321
E-Mail: andreas.wittrock@winterberg.de
Raum: 3.03Ralf Lefarth
Telefon: 02981 800-322
Fax: 02981 800-7322
E-Mail: ralf.lefarth@winterberg.de
Raum: 3.03 -
Gesundheitsmanagement
Zuständigkeit / Kontakt
-
Gewässer
Zuständigkeit / Kontakt
Peter Hiller
Telefon: 02981 800-328
Fax: 02981 800-7328
E-Mail: peter.hiller@winterberg.de
Raum: 3.09 -
Gewerbeangelegenheiten
Leistungsbeschreibung
Um ein Gewerbe an-, um-, oder abzumelden ist es erforderlich den entsprechenden Vordruck vollständig auszufüllen und unterschrieben an die untenstehende Kontaktadresse zu senden.
Weitere Produkte:
Gebühren
Die Gebühr in Höhe von 20,00 € muss in Form eines Verrechnungsscheck, bzw. in bar, der Anmeldung beigefügt werden.
Benötige Unterlagen
Sollte es sich bei dem zu gründenden Unternehmen um eine Gesellschaft handeln ist eine Kopie des Gesellschaftervertrages sowie der Handelsregistereintragung beizulegen.
Sollte eine GbR gegründet werden, benötige ich von jedem der Teilhaber die ausgefüllte und unterschriebene Gewerbeanmeldung,sowie die Gebühr, welche pro Teilhaber 20,00 € beträgt.Sollte das Gewerbe den An- und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, optischer Erzeugnisse, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung, Kraftfahrzeugen und Fahrrädern, Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelstahl oder edelmetallhaltigen Legierungen, Edelsteinen, Perlen und Schmuck und Altmetallen bestehen, ist die Vorlage eines Führungszeugnisses und eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregisters erforderlich. Diese Unterlagen müssen ebenfalls vorgelegt werden, sollte es sich um den Handel von Gebrauchtwagen, Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien), die Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften sowie den Betrieb eines Reisebüros und die Vermittlung von Unterkünften handelt.
Gewerbeanmeldung.pdf 522,45 kB
Gewerbeabmeldung.pdf 352,36 kB
Gewerbeummeldung.pdf 324,19 kB
Weiterführende Informationen
Für das Betreiben einer Gaststätte bzw. eines Lokales ist eine Konzession erforderlich. Für diese Erlaubnis benötigen Sie weitere Unterlagen und Nachweise.
Zuständigkeit / Kontakt
Simone Steden
Telefon: 02981 800-225
Fax: 02981 800-7225
E-Mail: simone.steden@winterberg.de
Raum: K1.03 -
Gewerbesteuer
Leistungsbeschreibung
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer und gehört zu den sog. Real-, Objekt- oder Sachsteuern.
Steuergegenstand bei der Gewerbesteuer ist jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Die Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Die Steuer wird auf Grund des Steuermessbetrags mit einem Hundertsatz (Hebesatz) festgesetzt und erhoben.
Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Winterberg: 435 v.H.Zuständigkeit / Kontakt
Franz-Josef Peters
Telefon: 02981 800-133
Fax: 02981 800-7133
E-Mail: franzjosef.peters@winterberg.de
Raum: 2.14 -
GEZ
Zuständigkeit / Kontakt
Birgit Giering
Telefon: 02981 800-224
Fax: 02981 800-7224
E-Mail: birgit.giering@winterberg.de
Raum: Standesamt: E2.05 -
Gleichstellung
Zuständigkeit / Kontakt
Birgit Ante
Telefon: 02981 800-125
Fax: 02981 800-7125
E-Mail: birgit.ante@winterberg.de
Raum: 1.12 -
Gratulationen
Zuständigkeit / Kontakt
Sekretariat, Andrea Brieden
Telefon: 02981 800-112
Fax: 02981 800-666
E-Mail: andrea.brieden@winterberg.de
Raum: 1.05Sekretariat, Irmgard Hankeln
Telefon: 02981 800-112
Fax: 02981 800-666
E-Mail: irmgard.hankeln@winterberg.de
Raum: 1.05 -
Grundsteuer
Leistungsbeschreibung
Die Grundsteuer (GrSt) ist eine ertragsunabhängige Real- und Objektsteuer, die ohne Rücksicht auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigentümers festgesetzt wird.
Es gibt zwei Grundsteuerarten: Grundsteuer "A" und Grundsteuer "B"
- Die wirtschaftliche Einheit des land- u. forstwirtschaftlichen Vermögens - (unbebaute Grundstücke): Grundsteuer A
- Die wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens - (bebaute Grundstücke ): Grundsteuer B
Die Besteuerungsgrundlage ist der Grundsteuermessbetrag, der aus dem Einheitswert der wirtschaftlichen Einheit abgeleitet wird. Die Ermittlung des Einheitswertes und die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages erfolgen ausschließlich durch das für den zuständige Finanzamt (Finanzamt Brilon). An die vom Finanzamt Brilon festgestellte Besteuerungsgrundlage ist die Stadt zwingend
gebunden.Gebühren
Wie berechnet sich die Grundsteuer?
Die Grundsteuer (GrSt) ist eine ertragsunabhängige Real- und Objektsteuer, die ohne Rücksicht auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Die Grundsteuer errechnet sich durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem jeweils maßgebenden Hebesatz, der von der Stadt eigenverantwortlich festgelegt wird.
In Winterberg gelten folgende Hebesätze:
- Grundsteuer A: 270 v.H.
- Grundsteuer B: 425 v.H.
Zahlungsart
Wie wird die Grundsteuer gezahlt?
Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass ihre Grundsteuer in vier gleichen Raten fällig wird.
Zahlungstermine sind:
- 15.02.,
- 15.05.,
- 15.08. und
- 15.11. eines Jahres.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, die Grundsteuer nur einmal jährlich zu zahlen. Dies hat dann zum 01.07. eines Jahres zu erfolgen.
Hierzu benötigen wir von Ihnen einen entsprechenden schriftlichen Hinweis zur Umstellung der Zahlungsmodalitäten. Eine immer fristgerechte Zahlung der Grundsteuer können Sie sicherstellen, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen. Da wir hierzu Ihre Originalunterschrift benötigen, ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung telefonisch leider nicht möglich. Dies gilt auch für eine Kontoänderung.
Einen Vordruck hierzu finden Sie unten auf der Seite.
Besonderheiten
Sie haben ein Grundstück/Eigentumswohnung verkauft?
Da die Grundsteuer eine Jahressteuer (d. h. sie wird immer für ein ganzes Jahr festgesetzt) ist, wird sie demjenigen zugerechnet, der am 01.01. eines Jahres Eigentümer des Grundstückes/ Eigentumswohnung ist. Veränderungen in den Eigentumsverhältnissen innerhalb eines Jahres werden vom Grundsteuerrecht nicht berücksichtigt.
Ferner ist zu beachten, dass wir als Stadt eine Eigentumsveränderung erst dann vornehmen können, wenn wir vom Finanzamt einen Einheitswertbescheid für den neuen Eigentümer bekommen haben. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben Sie für uns weiterhin Zahlungspflichtiger.
Allerdings gibt es die Möglichkeit die Grundsteuer bei Übergabe der Nutzen und Lasten des Kaufobjektes bei Ihnen abzusetzen bzw. dem Käufer zuzurechnen. Dies setzt natürlich die Einverständniserklärung des Käufers voraus. Die Einverständniserklärung zur Übernahme der Grundsteuer wird dem Käufer zugesandt. Sobald uns die unterschriebene Einverständniserklärung vorliegt, wird eine Eigentumsveränderung vorgenommen.
Ein Formular um den Verkauf anzuzeigen, finden Sie unten auf der Seite (Besitzwechsel-Mitteilung-Winterberg.pdf).Sie haben ein Grundstück/Eigentumswohnung gekauft?
Da die Grundsteuer eine Jahressteuer (d. h. sie wird immer für ein ganzes Jahr festgesetzt) ist, wird sie demjenigen zugerechnet, der am 01.01. eines Jahres Eigentümer des Grundstückes/ Eigentumswohnung ist. Veränderungen in den Eigentumsverhältnissen innerhalb eines Jahres werden vom Grundsteuerrecht nicht berücksichtigt.
Ferner ist zu beachten, dass wir als Stadt eine Eigentumsveränderung erst dann vornehmen können, wenn wir vom Finanzamt einen Einheitswertbescheid für den neuen Eigentümer bekommen haben. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der Verkäufer für uns weiterhin Zahlungspflichtiger.
Allerdings gibt es die Möglichkeit die Grundsteuer bei Übergabe der Nutzen und Lasten des Kaufobjektes bei Ihnen zuzurechnen bzw. dem Verkäufer einzustellen. Dies setzt natürlich Ihre Einverständniserklärung voraus.
Ein Formular um den Verkauf anzuzeigen, finden Sie unten auf der Seite (Besitzwechsel-Mitteilung-Winterberg.pdf).
Sie können auch persönlich mit dem Kaufvertrag zu uns ins Rathaus kommen und die erforderlichen Formalitäten persönlich erledigen (Bürger- und Stadthaus, Fachbereich II).Zuständigkeit / Kontakt
Dorothee Wittrock
Telefon: 02981 800-139
Fax: 02981 800-7139
Email: dorothee.wittrock@winterberg.de
Raum: 2.01Joachim Stahlschmidt
Telefon: 02981 800-134
Fax: 02981 800-7134
E-Mail: joachim.stahlschmidt@winterberg.de
Raum: 2.01Ulrike Hasenauer
Telefon: 02981 800-135
Fax: 02981 800-7135
E-Mail: ulrike.hasenauer@winterberg.de
Raum: 2.12 -
Grundstücksangelegenheiten
Zuständigkeit / Kontakt
Christine Fresen
Telefon: 02981 800-130
Fax: 02981 800-7130
E-Mail: christine.fresen@winterberg.de
Raum: 2.04 -
Grundstücksteilung
Zuständigkeit / Kontakt
Christine Fresen
Telefon: 02981 800-130
Fax: 02981 800-7130
E-Mail: christine.fresen@winterberg.de
Raum: 2.04 -
Hallenbad
Zuständigkeit / Kontakt
Joachim Sögtrop
Telefon: 02981 9250-14
Fax: 02981 9250-44
E-Mail: joachim.soegtrop@winterberg.de
Hauptstraße 10 -
Hartz IV
Leistungsbeschreibung
siehe Arbeitslosengeld II
Zuständigkeit / Kontakt
-
Haushaltsbescheinigung
Zuständigkeit / Kontakt
Zentraler Bürgerservice, Team
Telefon: 02981 800-221
02981 800-222
Fax: 02981 800-299
E-Mail: buergerservice@winterberg.de
Raum: Foyer -
Hausnummern
Zuständigkeit / Kontakt
Reinhard Hermann
Telefon: 02981 800-223
Fax: 02981 800-7223
E-Mail: reinhard.hermann@winterberg.de
Raum: E2.03 -
Haustechnik
Zuständigkeit / Kontakt
Günter Braun
Telefon: 02981 800-327
Fax: 02981 800-7327
E-Mail: guenter.braun@winterberg.de
Raum: E1.01
2.03 -
Heimatpflege
Zuständigkeit / Kontakt
Hans-Peter Pfennig
Telefon: 02981 800-122
Fax: 02981 800-7122
E-Mail: hanspeter.pfennig@winterberg.de
Raum: 1.14 -
Heirat
Zuständigkeit / Kontakt
Reinhard Hermann
Telefon: 02981 800-223
Fax: 02981 800-7223
E-Mail: reinhard.hermann@winterberg.de
Raum: E2.03 -
Hochbau
Zuständigkeit / Kontakt
Ralf Neubecker
Telefon: 02981 800-325
Fax: 02981 800-7325
E-Mail: ralf.neubecker@winterberg.de
Raum: 3.05Sandro Carla
Telefon: 02981 800-324
Fax: 02981 800-7324
E-Mail: sandro.carla@winterberg.de
Raum: 3.04Sebastian Vielhaber
Stellv. FachbereichsleiterTeamleiter Gebäudemanagement
Telefon: 02981 800-302
Fax: 02981 800-7302
E-Mail: sebastian.vielhaber@winterberg.de
Raum: 3.02 -
Hundeanmeldung
Leistungsbeschreibung
Wenn ein großer Hund nach § 11 Abs. 1 Landeshundegesetz NRW angeschafft wird, muss diese Haltung nicht nur beim Steueramt, sondern auch bei der Ordnungsbehörde angezeigt werden.
Vor der Anschaffung eines gefährlichen Hundes nach § 4 Abs. 1 Landeshundegesetz NRW muss zuvor eine Erlaubnis bei der Ordnungsbehörde beantragt werden.
Benötige Unterlagen
Die Unterlagen die für die Anzeige und für den Antrag benötigt werden, können dem jeweiligen Formular entnommen werden.
Zuständigkeit / Kontakt
Simone Steden
Telefon: 02981 800-225
Fax: 02981 800-7225
E-Mail: simone.steden@winterberg.de
Raum: K1.03 -
Hundesteuer
Leistungsbeschreibung
Die Hundesteuer wird durch Satzung der Stadt Winterberg über die Hundesteuer geregelt. Die derzeit gültige Hundesteuersatzung ist vom 01.01.2003.
Alle Gemeinden sind nach Landesrecht verpflichtet, eine Hundesteuersatzung zu erlassen. Die Hundesteuer war lange Zeit die einzige Steuer, bei der ein sogenannter "lenkender Charakter" im Vordergrund stand. Die Hundesteuer soll nämlich dafür sorgen, dass die Hundehaltungen nicht überhand nehmen, also die von der Hundehaltung ausgehenden Belästigungen auf einem durch die Öffentlichkeit zu tolerierenden Maß bleiben. Alle im Gemeindegebiet gehaltene Hunde über drei Monate müssen bei der Gemeinde angezeigt sein. Die Hundemarke, die Sie für jedes Steuerjahr erhalten, sollte Ihr Hund am Halsband tragen.
Gebühren
Aktuelle Hundesteuersätze
Die derzeitige Hundesteuer beträgt im Jahr
- für einen Hund 87,00 €;
- bei zwei Hunden (je Hund) 102,00 €;
- bei drei und jeden weiteren Hund (je Hund) 116,00 €.
Zahlungstermine sind: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres. Sie haben aber auch die Möglichkeit, die Hundesteuer nur einmal jährlich zu zahlen. Dies hat dann zum 01.07. eines Jahres zu erfolgen..
Steuer für gefährliche Hunde
Seit dem 01.01.2003 gibt es in Winterberg eine Steuer für gefährliche Hunde. Als gefährliche Hunde gelten:
- Hunde, die auf Angriffslust oder auf über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder auf Schärfe oder auf andere gleich wirkende Zuchtmerkmale gezüchtet oder ausgebildet oder abgerichtet wurden
- Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,
- Hunde, die in gefahrdrohender Weise Menschen anspringen oder
- Hunde, die andere Tiere hetzen oder reißen
Die Feststellung, ob ein Hund als gefährlich gilt, trifft die örtliche Ordnungsbehörde.
Solche gefährlichen Hunde sind insbesondere Hunde folgender Rassen oder Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit Hunden anderer Rassen, Gruppen oder Kreuzungen: American Pitbull Terrier oder Pit Bull Terrier, American Stafford Terrier oder American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano und Tosa Inu.
Die Hundesteuer für den gefährlichen Hund beträgt 419,00 €.
Zahlungsart
Eine immer fristgerechte Zahlung der Hundesteuer können Sie sicherstellen, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen. Da wir hierzu Ihre Originalunterschrift benötigen, ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung telefonisch nicht möglich. Dies gilt auch für eine Kontoänderung.
Besonderheiten
Anschaffung
Wenn Sie sich einen Hund angeschafft haben, müssen Sie diesen zum 01. des Monats in dem Sie sich den Hund zugelegt haben, bei der Stadtverwaltung zur Steuer anzumelden. Die Anmeldung kann persönlich, per Fax oder schriftlich erfolgen.
Zuzug
Wenn Sie mit einem Hund in Winterberg zugezogen sind, müssen Sie mit dem Datum der Anmeldung ihren Hund zur Steuer anmelden.
Wegzug
Wenn Sie aus Winterberg wegziehen, vergessen Sie bitte, nicht Ihren Hund in Winterberg abzumelden und bei der neuen Stadt/Gemeinde anzumelden.
Tod des Hundes
Wenn Ihr Hund verstorben ist, müssen Sie den Hund abmelden und die Steuermarke zurück geben.
Zuständigkeit / Kontakt
Franz-Josef Peters
Telefon: 02981 800-133
Fax: 02981 800-7133
E-Mail: franzjosef.peters@winterberg.de
Raum: 2.14 -
Informationstechnologie
Zuständigkeit / Kontakt
Andreas Schlüter
Telefon: 02981 800-128
Fax: 02981 800-7128
E-Mail: andreas.schlueter@winterberg.de
Raum: 1.07Jens Vogelsang
Teamleiter EDV
Telefon: 02981 800-127
Fax: 02981 800-7127
E-Mail: jens.vogelsang@winterberg.de
Raum: 1.07 -
Internet
Zuständigkeit / Kontakt
Andreas Schlüter
Telefon: 02981 800-128
Fax: 02981 800-7128
E-Mail: andreas.schlueter@winterberg.de
Raum: 1.07Jens Vogelsang
Teamleiter EDV
Telefon: 02981 800-127
Fax: 02981 800-7127
E-Mail: jens.vogelsang@winterberg.de
Raum: 1.07 -
Jagdschäden
Zuständigkeit / Kontakt
Joachim Sauerwald
Telefon: 02981 800-226
Fax: 02981 800-7226
E-Mail: joachim.sauerwald@winterberg.de
Raum: K1.02 -
JobCenter I / J / S
Weiterführende Informationen
Telefonische Erreichbarkeit
Mo. bis Fr. 08.30 Uhr - 10.00 Uhr
Mo. bis Do. 14.00 Uhr - 15.00 UhrZuständigkeit / Kontakt
A. Völkel
Telefon: 02981 800-234
Fax: 02981 800-7234
E-Mail: a.voelkel@winterberg.de
Raum: U2.06 -
JobCenter A / D / E / G / K / Q / R / T
Weiterführende Informationen
Telefonische Erreichbarkeit
Mo. bis Fr. 08.30 Uhr - 10.00 Uhr
Zuständigkeit / Kontakt
K. Harbecke
Telefon: 02981 800-231
Fax: 02981 800-7231
E-Mail: k.harbecke@winterberg.de
Raum: U2.03 -
JobCenter B / C / H
Weiterführende Informationen
Telefonische Erreichbarkeit
Mo. bis Fr. 08.30 Uhr - 10.00 Uhr
Do. 14.00 Uhr - 15.00 UhrZuständigkeit / Kontakt
K. Birkenhauer
Telefon: 02981 800-232
Fax: 02981 800-7232
E-Mail: k.birkenhauer@winterberg.de
Raum: U2.04 -
JobCenter F / L / O / P
Weiterführende Informationen
Telefonische Erreichbarkeit
Mo. bis Fr. 08.30 Uhr - 10.00 UhrZuständigkeit / Kontakt
S. Funke
Telefon: 02981 800-233
Fax: 02981 800-7233
E-Mail: s.funke@winterberg.de
Raum: U2.05 -
JobCenter M / N / U bis Z
Weiterführende Informationen
Telefonische Erreichbarkeit
Mo. bis Fr. 08.30 Uhr - 10.00 Uhr
Do. 14.00 Uhr - 15.00 UhrZuständigkeit / Kontakt
Martin Klaholz
Stellv. FachbereichsleiterTeamleiter Arbeit und Soziales
Telefon: 02981 800-202
Fax: 02981 800-7202
E-Mail: martin.klaholz@winterberg.de
Raum: U2.02 -
Jugendarbeit
Zuständigkeit / Kontakt
Birgit Ante
Telefon: 02981 800-125
Fax: 02981 800-7125
E-Mail: birgit.ante@winterberg.de
Raum: 1.12 -
Jugendparlament
Zuständigkeit / Kontakt
Birgit Ante
Telefon: 02981 800-125
Fax: 02981 800-7125
E-Mail: birgit.ante@winterberg.de
Raum: 1.12 -
Kanalanschlussbeiträge
Leistungsbeschreibung
Der Anschlussbeitrag beträgt 1,64 €/m² der Veranlagungsfläche.
Kanalanschlusskosten werden für die Herstellung der Anschlussleitung, vom Hauptkanal in der Straße bis zur Grundstücksgrenze, erhoben.
Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bescheiderstellung der im Grundbuch eingetragene Grundstückseigentümer ist.
Weiterführende Informationen
weitere Informaltionen zum Kanalanschlussbeitrag
Zuständigkeit / Kontakt
Borgmann Stefan
GebührenwesenTelefon: 02981 / 9287216
Fax: 02981 / 9287229
stefan.borgmann@stadtwerke-winterberg.com
Raum E02
-
Kanalbenutzungsgebühr
Leistungsbeschreibung
Aufgrund des gesetzlich festgelegten Wahrscheinlichkeitsmaßstabes orientiert sich die Abwassermenge nach der jährlich verbrauchten Wassermenge.
Weiterführende Informationen
Informationnen zur Kanalbenutzungsgebühr
Zuständigkeit / Kontakt
Borgmann Stefan
GebührenwesenTelefon: 02981 / 9287216
Fax: 02981 / 9287229
stefan.borgmann@stadtwerke-winterberg.com
Raum E02
-
Katastrophenschutz
Zuständigkeit / Kontakt
Joachim Sauerwald
Telefon: 02981 800-226
Fax: 02981 800-7226
E-Mail: joachim.sauerwald@winterberg.de
Raum: K1.02 -
Kfz-Angelegenheiten
Leistungsbeschreibung
Es handelt sich um eine Dienstleitung des Hochsauerlandkreises:
Weitere Produkte:
Zuständigkeit / Kontakt
-
Kinderausweis
Leistungsbeschreibung
- Für die Ausstellung des Kinderreisepasses ist die Zustimmung aller Sorgeberechtigten (i.d.R. beider Eltern) erforderlich. Dies kann bei der Beantragung durch die Unterschrift beider Sorgeberechtigten auf dem Antragsvordruck bei uns erfolgen. Für den Fall, dass nur ein Sorgeberechtigter bei uns die Ausstellung des Kinderreisepasses beantragt , muss die Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten mitgebracht werden.
- Ab einem Alter von 10 Jahren muss das Kind bei der Beantragung des Kinderreisepasses seine Unterschrift leisten.
- Der Kinderausweis kann spätestens am nächsten Tag abgeholt werden
Gebühren
- 13,00 Euro bei Neuausstellung
- 6,00 Euro bei Verlängerung
Benötige Unterlagen
- Den bisherigen Kinderausweis oder Kinderreisepass bzw. eine Geburtsurkunde
- Ein aktuelles Lichtbild (Größe 45 x 35 mm) mit Frontalaufnahme und neutralem Hintergrund (Genaues dazu siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei. Von den dort genannten Vergaben sind altersbedingt Abweichungen zulässig)
- Die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigter, es sei denn, ein Elternteil weist das alleinige Sorgerecht nach (Vorlage des Sorgerechtsbeschlusses zwingend erforderlich)
Besonderheiten
- Ein Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden. Dafür wird ein aktuelles Lichtbild sowie die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Wir empfehlen, das Lichtbild im Fachgeschäft anfertigen zu lassen, da andere Lichtbilder häufig für Ausweisdokumente ungeeignet sind.
- Der Kinderreisepass kann jederzeit mit einem aktuellen Lichtbild versehen werden, ohne dass sich die Gültigkeitsdauer verändert oder ein neuer Kinderreisepass ausgestellt werden muss. Die Gebühr für diese Aktualisierung beträgt wie bei einer Verlängerung 6,00 Euro.
- Der Kinderreisepass wird nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt. Daher ist es ratsam, sich rechtzeitig vor Reiseantritt über besondere Anforderungen an die Reisedokumente zu informieren. Eine unverbindliche Beratung können Sie in unserem Bürgerservice, im Reisebüro und beim Auswärtigen Amt erhalten. Verbindliche Auskünfte kann das Konsulat bzw. die Botschaft des jeweiligen Reiselandes geben.
Zuständigkeit / Kontakt
Zentraler Bürgerservice, Team
Telefon: 02981 800-221
02981 800-222
Fax: 02981 800-299
E-Mail: buergerservice@winterberg.de
Raum: Foyer -
Kindergartenbeiträge
Leistungsbeschreibung
Für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder im Stadtgebiet Winterberg ist von den Eltern zur Mitfinanzierung der Betriebskosten ein finanzieller Beitrag zu leisten. Der Beitrag richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern.
Die Einstufung erfolgt auf Grundlage von jährlich einzureichenden Einkommensnachweisen (Einkommenssteuerbescheid des Finanzamtes). Wer nach eigener Einschätzung den Höchstbetrag zahlen will, muss keine Einkommensnachweise vorlegen.
Besuchen Geschwisterkinder gleichzeitig eine Tageseinrichtung für Kinder, wird nur für ein Kind der Elternbeitrag erhoben. Das letzte Kindergartenjahr ist für alle Kinder beitragsfrei.
Bei den Elternbeiträgen handelt es sich um einen Jahresbeitrag, der in monatlichen Teilbeträgen zu leisten ist.
Unten angegeben sind diese monatlichen Teilbeträge. Kindergartenbeiträge sind seit dem 01.01.2006 steuerlich absetzbar.Gebühren
Gesamtbetrag der Einkünfte (lt. Steuerbescheid) 25 Stunden 35 Stunden 45 Stunden bis 15.000 € 0 € 0 € 0 € bis 25.000 € 26 € 32 € 40 € bis 37.000 € 46 € 56 € 70 € bis 49.000 € 75 € 90 € 111 € bis 61.000 € 116 € 137 € 169 € bis 73.000 € 149 € 179 € 221 € bis 85.000 € 182 € 218 € 272 € bis 97.000 € 212 € 256 € 322 € bis 109.000 € 248 € 294 € 373 € über 109.000 € 279 € 333 € 426 € Stand: 01.08.2011
Hinweis: Die angegebenen Elternbeiträge gelten auch für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren. Hierfür wird kein Aufpreis erhoben.
Wessen Einkünfte sind zu berücksichtigen?
- Lebt das Kind bei den Eltern, so sind die gesamten Einkünfte beider Elternteile maßgebend.
- Lebt das Kind nur bei einem Elternteil, so sind auch nur dessen Einkünfte maßgebend.
Maßgebend sind grundsätzlich die Einkünfte des Vorjahres. Von dem Einkommen sind Werbungskosten und die steuerlichen Kinderfreibeträge für das 3. und jedes weitere Kind abzuziehen. Kindergeld und Kinderzuschlag gehören nicht zu den zu berücksichtigenden Einkünften.
Zahlungsart
Per Überweisung oder Lastschrift / Einzugsermächtigung
Benötige Unterlagen
Einkommenssteuerbescheid des Finanzamtes des Vorjahres
Sollte der Bescheid nicht vorliegen, reichen Sie bitte eine Jahresverdienstbescheinigung Ihres Arbeitgebers ein (ausreichend ist i.d.R. die Lohnabrechnung von Dezember), eine Kopie Ihrer Lohnsteuerkarte(n), eine Vorabbescheinigung Ihres Steuerberaters oder den Einkommenssteuervorauszahlungsbescheid ein.
Ggf. weitere Nachweise, z.B. zu Mieteinnahmen, Einnahmen aus Kapitalvermögen, ALG I oder ALG II, Wohngeld, etc.
Besonderheiten
Entsprechend der ermittelten Gesamteinkünfte erfolgt eine Einstufung in eine der Einkommensgruppen. Die Beitragspflicht besteht grundsätzlich für das gesamte Kindergartenjahr. Auch für von den Eltern gewählte Ferienzeiten ist der Elternbeitrag in voller Höhe zu zahlen.
Bearbeitungszeit
ca. 1 Woche
Rechtsgrundlagen
Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Satzung des Hochsauerlandkreises über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen in der jeweils aktuellen Fassung
Weiterführende Informationen
Die erforderlichen Anmeldeformulare für Ihr Kind sind bei der jeweiligen Kindergartenleitung abzuholen.
Welche Kindergärten es im Stadtgebiet Winterberg gibt, können Sie sich hier ansehen.
Zuständigkeit / Kontakt
Dorothee Wittrock
Telefon: 02981 800-139
Fax: 02981 800-7139
Email: dorothee.wittrock@winterberg.de
Raum: 2.01Joachim Stahlschmidt
Telefon: 02981 800-134
Fax: 02981 800-7134
E-Mail: joachim.stahlschmidt@winterberg.de
Raum: 2.01 -
Kinderspielplätze
Zuständigkeit / Kontakt
Alexander Vonnahme
BauhofleiterTelefon: 02981 908485
Fax: 02981 908310
E-Mail: alexander.vonnahme@winterberg.de
Remmeswiese 14 -
Kindertagesstätten / Kindergärten
Zuständigkeit / Kontakt
Birgit Ante
Telefon: 02981 800-125
Fax: 02981 800-7125
E-Mail: birgit.ante@winterberg.de
Raum: 1.12 -
Kirmes
Zuständigkeit / Kontakt
Joachim Sauerwald
Telefon: 02981 800-226
Fax: 02981 800-7226
E-Mail: joachim.sauerwald@winterberg.de
Raum: K1.02 -
Knöllchen
Zuständigkeit / Kontakt
Simone Steden
Telefon: 02981 800-225
Fax: 02981 800-7225
E-Mail: simone.steden@winterberg.de
Raum: K1.03 -
Kulturelle Angelegenheiten
Zuständigkeit / Kontakt
Joachim Sögtrop
Telefon: 02981 9250-14
Fax: 02981 9250-44
E-Mail: joachim.soegtrop@winterberg.de
Hauptstraße 10 -
Landschaftsplan
Zuständigkeit / Kontakt
Ralf Höing
Telefon: 02981 800-323
Fax: 02981 800-7323
E-Mail: ralf.hoeing@winterberg.de
Raum: 3.01 -
LEADER-Region Hochsauerland
Zuständigkeit / Kontakt
Andreas Wittrock
Telefon: 02981 800-321
Fax: 02981 800-7321
E-Mail: andreas.wittrock@winterberg.de
Raum: 3.03 -
Lebenspartnerschaften
Zuständigkeit / Kontakt
Reinhard Hermann
Telefon: 02981 800-223
Fax: 02981 800-7223
E-Mail: reinhard.hermann@winterberg.de
Raum: E2.03 -
Liegenschaften
Zuständigkeit / Kontakt
Christine Fresen
Telefon: 02981 800-130
Fax: 02981 800-7130
E-Mail: christine.fresen@winterberg.de
Raum: 2.04 -
Markfestsetzungen
Zuständigkeit / Kontakt
Simone Steden
Telefon: 02981 800-225
Fax: 02981 800-7225
E-Mail: simone.steden@winterberg.de
Raum: K1.03 -
Marktaufsicht
Zuständigkeit / Kontakt
Joachim Sauerwald
Telefon: 02981 800-226
Fax: 02981 800-7226
E-Mail: joachim.sauerwald@winterberg.de
Raum: K1.02 -
Meldebescheinigung
Zuständigkeit / Kontakt
Zentraler Bürgerservice, Team
Telefon: 02981 800-221
02981 800-222
Fax: 02981 800-299
E-Mail: buergerservice@winterberg.de
Raum: Foyer -
Melderegisterauskunft beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Daten der Personen, die in Winterberg gemeldet sind, werden im Melderegister gespeichert und es ist möglich, dass Aukünfte daraus erteilt werden.
Voraussetzung für die Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister ist in jedem Fall, dass die gesuchte Person anhand der Angabe von Vorname, Name, Geburtsdatum und bisherige oder frühere Anschriften eindeutig identifiziert werden kann.
Einfache Melderegisterauskunft:
Eine einfache Melderegisterauskunft über Name, Vorname, Doktorgrad oder Anschrift einer Person können Sie persönlich bei unserem Bürgerservice oder aber schriftlich beantragen.
Erweiterte persönliche Melderegisterauskunft:
Bei der erweiterten persönlichen Melderegisterauskunft erhalten Sie ergänzende persönliche Daten der angefragten Person, es ist hierbei jedoch zu beachten, dass der Nachweis eines berechtigten oder rechtlichen Interesses gegeben ist. Die erweiterte persönliche Melderegisterauskunft muss schriftlich beantragt werden.
Melderegisterauskunft mit großem Verwaltungsaufwand:
Mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand für die Erteilung einer Auskunft ist zu rechnen, wenn die Daten einer Person nicht im Melderegister erfasst wurden (Personen die vor Einführung des Melderegisters in Arnsberg gemeldet waren) sondern aus dem Archiv erteilt werden müssen. Bitte beachten Sie, dass diese Auskünfte eine etwas längere Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen.
Melderegisterauskunft in Verbindung mit örtlichen Ermittlungen:
Sollte die von Ihnen erwünschte Auskunft nur unter Einbeziehung einer örtlichen Ermittlung möglich sein, werden wir Sie vorher darüber informieren, da durch den gesamten Aufwand höhere Gebühren anfallen werden.
Gebühren
Einfache persönliche Melderegisterauskunft (Name, Vorname, Anschrift) 7,00 Euro Erweiterte persönliche Melderegisterauskunft (wie oben, Geburtsdatum, 10,00 Euro Auskunft mit großem Verwaltungsaufwand (z.B. Archivauskünfte) 10,00 - 30,00 Euro Auskunft mit örtlicher Ermittlung 20,00 - 45,00 Euro Die Auskunftsgebühr ist dem Auskunftsersuchen beizufügen. Zahlungsart
Zahlungsmöglichkeiten bei schriftlicher Anfrage: Bar, Briefmarken, Verrechnungsscheck, Lastschrift oder Überweisung auf das Konto der Stadt Winterberg (Kontonr. 51 001 444, BLZ 416 517 70 Sparkasse Hochsauerland, bitte Kopie der Einzahlungsquittung der Anfrage beifügen) Benötige Unterlagen
Gegebenenfalls:
Der Nachweis eines berechtigten oder rechtlichen Interesses.
Rechtsgrundlagen
Meldegesetz
Zuständigkeit / Kontakt
Zentraler Bürgerservice, Team
Telefon: 02981 800-221
02981 800-222
Fax: 02981 800-299
E-Mail: buergerservice@winterberg.de
Raum: Foyer -
Mietspiegel
Weiterführende Informationen
Der Mietspiegel für die Stadt Winterberg wird für den gesamten Hochsauerlandkreis gegen eine Schutzgebühr herausgegeben vom
Haus-, Grund- und Wohnungseigentürmerverein Neheim-Hüsten e.V.
Postfach 1766
59707 Arnsberg
Telefon 02932/22544
Telefax 02932/83840Zuständigkeit / Kontakt
Christine Fresen
Telefon: 02981 800-130
Fax: 02981 800-7130
E-Mail: christine.fresen@winterberg.de
Raum: 2.04 -
Mitteilungsblatt
Zuständigkeit / Kontakt
Hans-Peter Pfennig
Telefon: 02981 800-122
Fax: 02981 800-7122
E-Mail: hanspeter.pfennig@winterberg.de
Raum: 1.14 -
Müllabfuhr
Zuständigkeit / Kontakt
Dorothee Wittrock
Telefon: 02981 800-139
Fax: 02981 800-7139
Email: dorothee.wittrock@winterberg.de
Raum: 2.01Joachim Stahlschmidt
Telefon: 02981 800-134
Fax: 02981 800-7134
E-Mail: joachim.stahlschmidt@winterberg.de
Raum: 2.01Ulrike Hasenauer
Telefon: 02981 800-135
Fax: 02981 800-7135
E-Mail: ulrike.hasenauer@winterberg.de
Raum: 2.12 -
Müllabfuhrgebühren
Zuständigkeit / Kontakt
Bernd Hömberg
Stellv. FachbereichsleiterTeamleiter Abgaben
Telefon: 02981 800-102
Fax: 02981 800-7102
E-Mail: bernd.hoemberg@winterberg.de
Raum: 2.13 -
Namenserklärungen
Zuständigkeit / Kontakt
Reinhard Hermann
Telefon: 02981 800-223
Fax: 02981 800-7223
E-Mail: reinhard.hermann@winterberg.de
Raum: E2.03 -
Neubürger
Zuständigkeit / Kontakt
Hans-Peter Pfennig
Telefon: 02981 800-122
Fax: 02981 800-7122
E-Mail: hanspeter.pfennig@winterberg.de
Raum: 1.14 -
Neues Kommunales Finanzmanagement NKF
Zuständigkeit / Kontakt
Bastian Östreich
Kämmerer
Telefon: 02981 800-101
Fax: 02981 800-7101
E-Mail: bastian.oestreich@winterberg.de
Raum: 2.05 -
Nichtseßhafte
Zuständigkeit / Kontakt
A. Völkel
Telefon: 02981 800-234
Fax: 02981 800-7234
E-Mail: a.voelkel@winterberg.de
Raum: U2.06 -
Obdachlosigkeit
Zuständigkeit / Kontakt
A. Völkel
Telefon: 02981 800-234
Fax: 02981 800-7234
E-Mail: a.voelkel@winterberg.de
Raum: U2.06 -
Öffentlichkeitsarbeit
Zuständigkeit / Kontakt
Hans-Peter Pfennig
Telefon: 02981 800-122
Fax: 02981 800-7122
E-Mail: hanspeter.pfennig@winterberg.de
Raum: 1.14 -
Ölunfälle
Zuständigkeit / Kontakt
Joachim Sauerwald
Telefon: 02981 800-226
Fax: 02981 800-7226
E-Mail: joachim.sauerwald@winterberg.de
Raum: K1.02 -
Olympiastützpunkt
Zuständigkeit / Kontakt
Joachim Sögtrop
Telefon: 02981 9250-14
Fax: 02981 9250-44
E-Mail: joachim.soegtrop@winterberg.de
Hauptstraße 10 -
ÖPNV
Zuständigkeit / Kontakt
Verena Susewind
Telefon: 02981 800-121
Fax: 02981 800-7121
E-Mail: verena.susewind@winterberg.de
Raum: 1.15 -
Ordnungsangelegenheiten
Zuständigkeit / Kontakt
Andreas Hester
Telefon: 02981 800-201
Fax: 02981 800-7201
E-Mail: andreas.hester@winterberg.de
Raum: U2.01 -
Ordnungswidrigkeiten
Zuständigkeit / Kontakt
Andreas Hester
Telefon: 02981 800-201
Fax: 02981 800-7201
E-Mail: andreas.hester@winterberg.de
Raum: U2.01 -
Ortsrechtssammlung
Weiterführende Informationen
Zuständigkeit / Kontakt
Verena Susewind
Telefon: 02981 800-121
Fax: 02981 800-7121
E-Mail: verena.susewind@winterberg.de
Raum: 1.15 -
Pachtangelegenheiten
Zuständigkeit / Kontakt
Christine Fresen
Telefon: 02981 800-130
Fax: 02981 800-7130
E-Mail: christine.fresen@winterberg.de
Raum: 2.04 -
Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen
Leistungsbeschreibung
Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG oder Bl besitzen, erhalten einen Parkausweis der in ganz Europa gültig ist.
Seit Mai 2001 gibt es für weniger stark behinderte Personen einen Parkausweis mit eingeschränktem Nutzungsumfang.
Der Antrag auf Parkerleichterung für Schwerbehinderte kann bei der Stadt Winterberg entgegengenommen werden und wird an die Straßenverkehrsbehörde beim Hochsauerlandkreis weitergeleitet. Dort erhalten Sie auch weitere Auskünfte.
Zuständigkeit / Kontakt
Zentraler Bürgerservice, Team
Telefon: 02981 800-221
02981 800-222
Fax: 02981 800-299
E-Mail: buergerservice@winterberg.de
Raum: Foyer -
Parkraumbewirtschaftung
Zuständigkeit / Kontakt
Andreas Hester
Telefon: 02981 800-201
Fax: 02981 800-7201
E-Mail: andreas.hester@winterberg.de
Raum: U2.01 -
Personalausweis
Leistungsbeschreibung
Was müssen Sie beachten?
- Für die Beantragung des Personalausweises müssen Sie persönlich zu uns kommen.
- Seit dem 01. November 2010 können bei der Beantragung eines Personalausweises freiwillig zwei Fingerabdrücke als zusätzliches Sicherheitsmerkmal im Chip des Ausweises gespeichert werden.
- Der Personalausweis wird in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt, die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 – 4 Wochen.
- Ihren Personalausweis können Sie nach Fertigstellung im Bürgerservice abholen.
- Bringen Sie bitte Ihren bisherigen Personalausweis / vorläufigen Personalauseis / Kinderauseis / Kinderreisepass mit.
- Die Online-Ausweisfunktion kann jederzeit im Bürgerservice ein- oder ausgeschaltet werden. Für das nachträgliche Einschalten wird eine Gebühr von 6 Euro erhoben. Das nachträgliche Ausschalten ist gebührenfrei.
- Weitere Informationen rund um den Personalausweis finden Sie auf den Internetseiten des Personalausweisportals.
Hinweise:
- Benötigen Sie dringend einen Personalausweis, so können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Diesen können sie gleich mitnehmen.
- Wir empfehlen, das Lichtbild im Fachgeschäft anfertigen zu lassen, da andere Lichtbilder häufig für Ausweisdokumente ungeeignet sind.
Gebühren
- 22,80 Euro für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Gültigkeit 6 Jahre)
- 28,80 Euro für Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr (Gültigkeit 10 Jahre)
Benötige Unterlagen
- Ihren bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis / Kinderreisepass
- Ein aktuelles Lichtbild (Größe 45 x 35 mm) mit Frontalaufnahme und neutralem Hintergrund (Genaues dazu finden Sie hier auf der Internetseite der Bundesdruckerei unter der Foto-Mustertafel)
- Ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Weiterführende Informationen
Anträge auf einen Personalausweis können nur persönlich gestellt werden, da schon bei Antragstellung die endgültige Unterschrift geleistet wird.
Bei der Abholung des Ausweises oder Passes können Sie sich vertreten lassen. Vergessen Sie in diesem Falle nicht, eine Vollmacht mitzugeben.
Zuständigkeit / Kontakt
Zentraler Bürgerservice, Team
Telefon: 02981 800-221
02981 800-222
Fax: 02981 800-299
E-Mail: buergerservice@winterberg.de
Raum: Foyer -
Personalbüro
Zuständigkeit / Kontakt
Birgit Ante
Telefon: 02981 800-125
Fax: 02981 800-7125
E-Mail: birgit.ante@winterberg.de
Raum: 1.12Karin Pieper
Telefon: 02981 800-126
Fax: 02981 800-7126
E-Mail: karin.pieper@winterberg.de
Raum: 1.12 -
Personalrat
Zuständigkeit / Kontakt
Ralf Lefarth
Telefon: 02981 800-322
Fax: 02981 800-7322
E-Mail: ralf.lefarth@winterberg.de
Raum: 3.03 -
Personenstandswesen
Zuständigkeit / Kontakt
Birgit Giering
Telefon: 02981 800-224
Fax: 02981 800-7224
E-Mail: birgit.giering@winterberg.de
Raum: Standesamt: E2.05Reinhard Hermann
Telefon: 02981 800-223
Fax: 02981 800-7223
E-Mail: reinhard.hermann@winterberg.de
Raum: E2.03 -
Pflege in Einrichtungen - Antragsaufnahme -
Zuständigkeit / Kontakt
K. Birkenhauer
Telefon: 02981 800-232
Fax: 02981 800-7232
E-Mail: k.birkenhauer@winterberg.de
Raum: U2.04 -
Plakatierungen
Zuständigkeit / Kontakt
Simone Steden
Telefon: 02981 800-225
Fax: 02981 800-7225
E-Mail: simone.steden@winterberg.de
Raum: K1.03 -
Pressestelle
Zuständigkeit / Kontakt
Gerda Schütte
Telefon: 02981 800-114
Fax: 02981 800-7114
E-Mail: gerda.schuette@winterberg.de
Raum: 1.02 -
Ratsangelegenheiten
Zuständigkeit / Kontakt
Verena Susewind
Telefon: 02981 800-121
Fax: 02981 800-7121
E-Mail: verena.susewind@winterberg.de
Raum: 1.15 -
Rechnungsprüfung
Zuständigkeit / Kontakt
Bastian Östreich
Kämmerer
Telefon: 02981 800-101
Fax: 02981 800-7101
E-Mail: bastian.oestreich@winterberg.de
Raum: 2.05 -
Reisegewerbekarten
Leistungsbeschreibung
Weitere Produkte:
Zuständigkeit / Kontakt
Simone Steden
Telefon: 02981 800-225
Fax: 02981 800-7225
E-Mail: simone.steden@winterberg.de
Raum: K1.03 -
Reisepass
Leistungsbeschreibung
Biometrie-Reisepass, Pass, Biometriepass, Vorläufiger Pass, Vorläufiger Reisepass
Auslandsreise - das brauchen Sie!
Für die Aus- oder Einreise über die Staatsgrenze der Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Wenn Sie innerhalb Europas verreisen, genügt in der Regel ein gültiger Personalausweis. Für Kinder unter 12 Jahren reicht in der Regel der Kinderreisepass aus. Welche Dokumente Sie für Ihre Reise brauchen und ob Sie beispielsweise ein Visum benötigen, können Sie u.a. bei den Reiseveranstaltern, den Automobilclubs, den Auslandsvertretungen Ihres Urlaubslandes oder in den Stadtbüros erfragen. Auch auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter http://www.auswaertigesamt.de/ gibt es diese und viele weitere Informationen zu Ihrem Urlaubsziel.
Verbindliche Auskünfte über Einreisebestimmungen erhalten Sie ausschließlich bei den jeweiligen Auslandsvertretungen.
Da der Reisepass (ePass) und der Personalausweis zentral in der Bundesdruckerei in Berlin erstellt werden, liegen diese Dokumente ca. zwei bis drei Wochen nach der Antragstellung vor. Bitte bringen Sie zur Abholung Ihren bisherigen Personalausweis / Reisepass mit, da diese entwertet und ausgetragen werden müssen. Auf Wunsch geben wir Ihnen den Ausweis als Andenken zurück.
Sollten Sie sich versehentlich nicht rechtzeitig um die Beantragung eines Ausweisdokumentes gekümmert haben, können Sie von uns für die meisten Länder ein vorläufiges Ausweisdokument erhalten.
Reisepass
Deutsche Staatsangehörige, die in Winterberg Ihren Hauptwohnsitz haben, können bei uns einen Reisepass beantragen.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres benötigen wir die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten, sowie deren Ausweise. Leben die Eltern getrennt, reicht auch die Einverständiserklärung des Elternteils aus, bei dem das Kind lebt.
Sollte bei Antragstellung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet sein, beträgt die Gültigkeit 6 Jahre, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre.
Der Antrag wird in Ihrem Beisein ausgefüllt und muss eigenhändig unterschrieben werden. Sie können sich also bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.
Wenn Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen und Ihr bisheriger Reisepass abgelaufen ist oder sich die Lieferung des Reisepasses verzögert, besteht die Möglichkeit, Ihnen in Ausnahmefällen einen vorläufigen Reisepass auszustellen. Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig.
Des weiteren kann ein Reisepass im Expressverfahren bestellt werden, hierbei fallen aber höhere Kosten für den Reisepass an.
Der Expressreisepass wird i.d.R. innerhalb von drei Werktagen nach Antragstellung zurückgeliefert.
Hinweis !
Informationen über die gesetzlichen Änderungen, die zum 01.11.2007 in Kraft treten, erhalten Sie über den folgenden Link http://www.epass.de/ .
Verlust oder Diebstahl der Personaldokumente
Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind sie entwendet worden, teilen Sie dies unserem Bürgerservice mit. Es wird eine Verlustanzeige aufgenommen und Hilfestellung bei der Ausstellung neuer Dokumente gegeben.Falls Sie sich weder mit dem Personalausweis noch mit dem Reisepass ausweisen können, bringen Sie das Familienstammbuch bzw. die Geburts- oder Abstammungsurkunde mit.
Gebühren
- 37,50 Euro für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Gültigkeit 6 Jahre)
- 59,00 Euro für Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr (Gültigkeit 10 Jahre)
Benötige Unterlagen
- Ihren bisherigen Ausweis oder Pass
- Ihren Kinderreisepass bzw. die Geburtsurkunde
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto (siehe Fotomustertafel der Bundesdruckerei: www.bundesdruckerei.de)
Bei Antragstellung unter 18 Jahren zusätzlich:
Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten sowie deren Ausweise. Leben die Eltern getrennt, reicht die Einverständniserklärung des Elternteils, bei dem das Kind lebt.
Bearbeitungszeit
3 bis 4 Wochen nach der Antragstellung kann der Reisepass abgeholt werden
Rechtsgrundlagen
Passgesetz
Zuständigkeit / Kontakt
Zentraler Bürgerservice, Team
Telefon: 02981 800-221
02981 800-222
Fax: 02981 800-299
E-Mail: buergerservice@winterberg.de
Raum: Foyer -
Rentenangelegenheiten
Zuständigkeit / Kontakt
Hannelore Balkenhol
Telefon: 02981 800-235
Fax: 02981 800-7235
E-Mail: hannelore.balkenhol@winterberg.de
Raum: E2.04 -
Rundfunkgebührenbefreiung
Zuständigkeit / Kontakt
Birgit Giering
Telefon: 02981 800-224
Fax: 02981 800-7224
E-Mail: birgit.giering@winterberg.de
Raum: Standesamt: E2.05 -
Sanierungsangelegenheiten
Zuständigkeit / Kontakt
Martin Brieden
Telefon: 02981 800-301
Fax: 02981 800-7301
E-Mail: martin.brieden@winterberg.de
Raum: 3.10 -
Schiedsmänner für den Schiedsamtsbezirk Winterberg
Leistungsbeschreibung
Zwei Nachbarn streiten sich. Der Ast eines Baumes wächst über die gemeinsame Grundstücksgrenze. Der Streit eskaliert. Die Nachbarn beleidigen und bedrohen sich. Die Polizei wird gerufen. Ein alltägliches Beispiel. Viele Zivilstreitigkeiten und geringfügige Straftaten können über die Schiedspersonen gelöst werden. Der Gang zum Schiedsamt ist in vielen Fällen eine Alternative zur Strafanzeige. Wird bei Beleidigung, Hausfriedensbruch oder Nachbarschaftsstreit sofort die Polizei informiert, hat das automatisch eine Anzeige zur Folge.
Beim Schiedsamt wird es den gegnerischen Parteien ermöglicht, einen Streit ohne Polizei und Justiz zu schlichten. Das übernehmen die geschulten Schiedsfrauen und -männer, von denen in Nordrhein-Westfalen über 1250 tätig sind. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und unparteiisch. Auch außerhalb der normalen Arbeitszeiten, an Wochenenden und Feiertagen ist ein Schiedsgericht erreichbar.
2001 wurde in fast 60 Prozent der fast 10.000 bearbeiteten Fälle eine Einigung erzielt. Für eine Schlichtungsverhandlung kommen Straftaten wie Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch in Frage. Mögliche Zivilstreitigkeiten sind Konflikte unter Nachbarn, Verletzungen der persönlichen Ehre und sonstige Fälle, bei denen es um Ansprüche bis zu einem Wert von 600 Euro geht.
Verläuft ein Schlichtungs-/Sühneversuch bei einer Schiedsperson nicht erfolgreich, erhalten die Beteiligten darüber eine amtliche Bescheinigung, die eine Klage vor Gericht ermöglicht. Sollte die Staatsanwaltschaft, sofern sie über den Sachverhalt informiert ist, öffentliches Interesse an der Strafverfolgung erklären, wird die Tat durch den Staat verfolgt.
Der Rat einer Stadt wählt die Schiedspersonen für fünf Jahre in ihr Amt. Die Fachaufsicht hat dabei das Amtsgericht. Die Schiedspersonen benötigen für das Ehrenamt keine juristische Ausbildung. Sie sind bestrebt, einen Vergleich zu erzielen, der vertraglich fixiert wird und dann über 30 Jahre vollstreckbar ist.
Rechtsgrundlagen
Rechtliche Grundlage für die Einrichtung der Schiedsämter durch die Gemeinden, die Wahl der Schiedspersonen durch die Gemeinderäte und deren Tätigwerden nach Berufung und Vereidigung durch den Direktor oder Präsidenten des jeweils zuständigen Amtsgerichtes ist das Schiedsamtsgesetz Nordrhein-Westfalen (SchAG NRW). Die Schiedsmänner und -frauen sind Organ der Rechtspflege. Das Schiedsamt ist Vergleichsbehörde im Sinne des § 380 Absatz 1 Strafprozessordnung (StPO). Örtlich zuständig ist immer das Schiedsamt, in dessen Bezirk der Antragsgegner wohnt (§ 14 Absatz 1 SchAG NRW).
Vorgerichtliche Streitschlichtung
In welchen Fällen wird das Schiedsamt auf welcher gesetzlichen Grundlage tätig?
- In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (§ 13 SchAG NRW), zum Beispiel bei Schadensersatzforderungen, Verletzung der Hausordnung, Nachbarschaftsrecht (Einhaltung der Grundstücksgrenzen; Bepflanzung, Errichtung von Zäunen, Beschneiden von Hecken und Bäumen usw.).
- In Strafsachen (§ 34 SchAG NRW), zum Beispiel bei Hausfriedensbruch (§ 223 Strafgesetzbuch [StGB]), Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB), üble Nachrede oder Verleumdung gegen Personen des öffentlichen Lebens (§ 187 a StGB), Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB), Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 StGB), Körperverletzung (§§ 223, 229, 230 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB), Sachbeschädigung (§ 303 StGB).
Durch die Tätigkeit der Schiedspersonen soll
- eine Entlastung der Gerichte erreicht werden;
- durch das persönliche Gespräch der streitenden Parteien in der Nachbarschaft mit der Schiedsperson der Frieden im nachbarschaftlichen Umfeld besonders gepflegt und die Notwendigkeit der Toleranz deutlich werden;
- das Bewusstsein für die Eigenverantwortung und gesellschaftliche Mitverantwortung der Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden;
- eine Eintragung in das Strafregister für sogenannte "Bagatellfälle" vermieden werden;
- ein Beitrag zur Entkriminalisierung der Bürgerinnen und Bürger erreicht werden.
Weiterführende Informationen
Stellvertretender Schiedsmann:
Herr
Erich Padberg
Niedersfeld
Rosengasse 9
59955 WinterbergTel.: 02985 908172 oder Mobil: 0172 6115053
Zuständigkeit / Kontakt
Verena Susewind
Telefon: 02981 800-121
Fax: 02981 800-7121
E-Mail: verena.susewind@winterberg.de
Raum: 1.15 -
Schulangelegenheiten
Zuständigkeit / Kontakt
Rabea Kappen
Telefon: 02981 800-129
Fax: 02981 800-7129
E-Mail: rabea.kappen@winterberg.de
Raum: 2.06Verena Susewind
Telefon: 02981 800-121
Fax: 02981 800-7121
E-Mail: verena.susewind@winterberg.de
Raum: 1.15 -
Schülerbeförderung
Zuständigkeit / Kontakt
Rabea Kappen
Telefon: 02981 800-129
Fax: 02981 800-7129
E-Mail: rabea.kappen@winterberg.de
Raum: 2.06 -
Schülerbeförderung Elternbeiträge
Leistungsbeschreibung
Schülerfahrkosten sind die Kosten, die für die wirtschaftlichste, der Schülerin oder dem Schüler zumutbare Art der Beförderung zu den Schulen im Sinne von § 97 Schulgesetz (SchulG) und zurück notwendig entstehen.
Solange notwendigerweise diese Schülerfahrtkosten entstehen, ist von den Eltern kein Eigenanteil zu leisten. Die Kosten übernimmt die Stadt Winterberg als Schulträgerin.
Sofern nicht notwendige Fahrtkosten entstehen, weil z.B. die gewählte Schule nicht die nächstgelegende Schule im Sinne des § 9 SchfkVO ist, wird ein Eigenanteil fällig, den die Eltern des Kindes an die Stadtkasse Winterberg zu zahlen haben.
Gebühren
Individuelle Berechnung; Grundlage hierfür: Preisstufen der Verkehrsbetriebe
Zahlungsart
Per Überweisung oder Lastschrifteinzug.
Der Fahrkostenbeitrag muss in der Regel zu Beginn eines Schuljahres bei der Stadtkasse Winterberg eingezahlt worden sein. Ist dies nicht der Fall, erfolgt keine Aushändigung der Fahrkarte.
Rechtsgrundlagen
Schülerfahrtkostenverordnung NW (SchfkVO)
Zuständigkeit / Kontakt
Rabea Kappen
Telefon: 02981 800-129
Fax: 02981 800-7129
E-Mail: rabea.kappen@winterberg.de
Raum: 2.06 -
Schulzweckverband Gymnasium Medebach/Winterberg
Zuständigkeit / Kontakt
Verena Susewind
Telefon: 02981 800-121
Fax: 02981 800-7121
E-Mail: verena.susewind@winterberg.de
Raum: 1.15 -
Schwerbehindertenausweis
Zuständigkeit / Kontakt
Zentraler Bürgerservice, Team
Telefon: 02981 800-221
02981 800-222
Fax: 02981 800-299
E-Mail: buergerservice@winterberg.de
Raum: Foyer -
Seniorenangelegenheiten
Zuständigkeit / Kontakt
Verena Susewind
Telefon: 02981 800-121
Fax: 02981 800-7121
E-Mail: verena.susewind@winterberg.de
Raum: 1.15 -
Seniorentag
Zuständigkeit / Kontakt
Hans-Peter Pfennig
Telefon: 02981 800-122
Fax: 02981 800-7122
E-Mail: hanspeter.pfennig@winterberg.de
Raum: 1.14 -
Sondermüllabfuhr
Zuständigkeit / Kontakt
Bernd Hömberg
Stellv. FachbereichsleiterTeamleiter Abgaben
Telefon: 02981 800-102
Fax: 02981 800-7102
E-Mail: bernd.hoemberg@winterberg.de
Raum: 2.13Dorothee Wittrock
Telefon: 02981 800-139
Fax: 02981 800-7139
Email: dorothee.wittrock@winterberg.de
Raum: 2.01Joachim Stahlschmidt
Telefon: 02981 800-134
Fax: 02981 800-7134
E-Mail: joachim.stahlschmidt@winterberg.de
Raum: 2.01Ulrike Hasenauer
Telefon: 02981 800-135
Fax: 02981 800-7135
E-Mail: ulrike.hasenauer@winterberg.de
Raum: 2.12 -
Sozialhilfe nach SGB XII Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung
Zuständigkeit / Kontakt
Hannelore Balkenhol
Telefon: 02981 800-235
Fax: 02981 800-7235
E-Mail: hannelore.balkenhol@winterberg.de
Raum: E2.04 -
Sozialhilfe nach SGB XII Hilfe zum Lebensunterhalt
Zuständigkeit / Kontakt
K. Birkenhauer
Telefon: 02981 800-232
Fax: 02981 800-7232
E-Mail: k.birkenhauer@winterberg.de
Raum: U2.04 -
Spendenbescheinigung
Zuständigkeit / Kontakt
Rabea Kappen
Telefon: 02981 800-129
Fax: 02981 800-7129
E-Mail: rabea.kappen@winterberg.de
Raum: 2.06 -
Sperrgutabfuhr
Leistungsbeschreibung
Als Sperrmüll gelten Abfälle, die wegen ihres Umfanges und/oder ihres Gewichts nicht in den üblichen Mülltonnen untergebracht werden können, wie z.B. Matratzen, Möbel, Sprungfederrahmen. Pro Haushalt wird die Menge auf 2,5 cbm begrenzt. Im Stadtgebiet Winterberg wird der Sperrmüll durch die Fa. Stratmann Städtereinigung aus Bestwig-Velmede abgefahren. Die Abfuhrtag ist i.d.R. donnerstags. Bitte beachten Sie die feiertagsbedingte Verschiebung nach Feiertagen.
Haben Sie Sperrmüll, der entsorgt werden soll, wenden Sie sich an die Ansprechpartner oder senden Sie uns eine E-Mail an abfallberatung@winterberg.de. Bitte geben Sie in der E-Mail die abzuholende Menge und den Abholtag sowie den Abholort mit kompletter Adresse an!
Gebühren
in Winterberg 2x jährlich kostenlos
Zuständigkeit / Kontakt
Zentraler Bürgerservice, Team
Telefon: 02981 800-221
02981 800-222
Fax: 02981 800-299
E-Mail: buergerservice@winterberg.de
Raum: Foyer -
Sport
Zuständigkeit / Kontakt
Joachim Sögtrop
Telefon: 02981 9250-14
Fax: 02981 9250-44
E-Mail: joachim.soegtrop@winterberg.de
Hauptstraße 10 -
Sportstättenbelegung
Zuständigkeit / Kontakt
Joachim Sögtrop
Telefon: 02981 9250-14
Fax: 02981 9250-44
E-Mail: joachim.soegtrop@winterberg.de
Hauptstraße 10 -
Städtepartnerschaften
Zuständigkeit / Kontakt
Joachim Sögtrop
Telefon: 02981 9250-14
Fax: 02981 9250-44
E-Mail: joachim.soegtrop@winterberg.de
Hauptstraße 10 -
Stadtkasse
Zuständigkeit / Kontakt
Beatrix Brieden
Teamleiterin Stadtkasse
Telefon: 02981 800-136
Fax: 02981 800-7136
E-Mail: beatrix.brieden@winterberg.de
Raum: 2.08Otmar Debray
Telefon: 02981 800-137
Fax: 02981 800-7137
E-Mail: otmar.debray@winterberg.de
Raum: 2.07 -
Stadtplanung
Zuständigkeit / Kontakt
Ralf Höing
Telefon: 02981 800-323
Fax: 02981 800-7323
E-Mail: ralf.hoeing@winterberg.de
Raum: 3.01 -
Statistik
Zuständigkeit / Kontakt
Zentraler Bürgerservice, Team
Telefon: 02981 800-221
02981 800-222
Fax: 02981 800-299
E-Mail: buergerservice@winterberg.de
Raum: Foyer -
Stellenausschreibungen
Zuständigkeit / Kontakt
Birgit Ante
Telefon: 02981 800-125
Fax: 02981 800-7125
E-Mail: birgit.ante@winterberg.de
Raum: 1.12 -
Stellplatzablösung
Zuständigkeit / Kontakt
Ralf Lefarth
Telefon: 02981 800-322
Fax: 02981 800-7322
E-Mail: ralf.lefarth@winterberg.de
Raum: 3.03 -
Sterbefälle
Zuständigkeit / Kontakt
Birgit Giering
Telefon: 02981 800-224
Fax: 02981 800-7224
E-Mail: birgit.giering@winterberg.de
Raum: Standesamt: E2.05Reinhard Hermann
Telefon: 02981 800-223
Fax: 02981 800-7223
E-Mail: reinhard.hermann@winterberg.de
Raum: E2.03 -
Straßen (Planung / Bau / Unterhaltung)
Zuständigkeit / Kontakt
Peter Hiller
Telefon: 02981 800-328
Fax: 02981 800-7328
E-Mail: peter.hiller@winterberg.de
Raum: 3.09 -
Straßenanliegerbescheinigung
Zuständigkeit / Kontakt
Bernd Hömberg
Stellv. FachbereichsleiterTeamleiter Abgaben
Telefon: 02981 800-102
Fax: 02981 800-7102
E-Mail: bernd.hoemberg@winterberg.de
Raum: 2.13 -
Straßenbaubeiträge
Leistungsbeschreibung
Die Stadt Winterberg erhebt für die Herstellung, Erweiterung und Verbesserung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen einen Straßenbaubeitrag.
Der Beitragspflicht unterliegen alle bebauten bzw. gewerblich nutzbaren Grundstücke, die durch die durchgeführte Baumaßnahme einen wirtschaftlichen Vorteil erlangen.
Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bescheiderstellung der im Grundbuch eingetragene Grundstückseigentümer ist.
Zuständigkeit / Kontakt
Bernd Hömberg
Stellv. FachbereichsleiterTeamleiter Abgaben
Telefon: 02981 800-102
Fax: 02981 800-7102
E-Mail: bernd.hoemberg@winterberg.de
Raum: 2.13 -
Straßenbeleuchtung
Zuständigkeit / Kontakt
Andreas Wittrock
Telefon: 02981 800-321
Fax: 02981 800-7321
E-Mail: andreas.wittrock@winterberg.de
Raum: 3.03 -
Straßenreinigung
Zuständigkeit / Kontakt
Alexander Vonnahme
BauhofleiterTelefon: 02981 908485
Fax: 02981 908310
E-Mail: alexander.vonnahme@winterberg.de
Remmeswiese 14Bernd Ladleif
stellv. BauhofleiterTelefon: 02981 908585
Fax: 02981 908310
E-Mail: bernd.ladleif@winterberg.de
Remmeswiese 14 -
Tiefbau
Zuständigkeit / Kontakt
Peter Hiller
Telefon: 02981 800-328
Fax: 02981 800-7328
E-Mail: peter.hiller@winterberg.de
Raum: 3.09 -
Tierschutz
Zuständigkeit / Kontakt
Joachim Sauerwald
Telefon: 02981 800-226
Fax: 02981 800-7226
E-Mail: joachim.sauerwald@winterberg.de
Raum: K1.02 -
Umlegungsverfahren
Zuständigkeit / Kontakt
Ralf Lefarth
Telefon: 02981 800-322
Fax: 02981 800-7322
E-Mail: ralf.lefarth@winterberg.de
Raum: 3.03 -
Umweltschutz
Zuständigkeit / Kontakt
-
Unser Dorf hat Zukunft, Wettbewerb
Zuständigkeit / Kontakt
Hans-Peter Pfennig
Telefon: 02981 800-122
Fax: 02981 800-7122
E-Mail: hanspeter.pfennig@winterberg.de
Raum: 1.14 -
Unterbringung ausländischer Flüchtlinge
Zuständigkeit / Kontakt
Martin Klaholz
Stellv. FachbereichsleiterTeamleiter Arbeit und Soziales
Telefon: 02981 800-202
Fax: 02981 800-7202
E-Mail: martin.klaholz@winterberg.de
Raum: U2.02 -
Unterhaltsansprüche nach dem BGB für ALGII-Empfänger
Zuständigkeit / Kontakt
L. Ittermann
Telefon: 02981 800-227
Fax: 02981 800-7227
E-Mail: l.ittermann@winterberg.de
Raum: U1.05 -
Untersuchungsberechtigungsscheine
Zuständigkeit / Kontakt
Zentraler Bürgerservice, Team
Telefon: 02981 800-221
02981 800-222
Fax: 02981 800-299
E-Mail: buergerservice@winterberg.de
Raum: Foyer -
Urkunden
Weiterführende Informationen
Zuständigkeit / Kontakt
Birgit Giering
Telefon: 02981 800-224
Fax: 02981 800-7224
E-Mail: birgit.giering@winterberg.de
Raum: Standesamt: E2.05Reinhard Hermann
Telefon: 02981 800-223
Fax: 02981 800-7223
E-Mail: reinhard.hermann@winterberg.de
Raum: E2.03 -
Veranstaltungen
Zuständigkeit / Kontakt
-
Vereinswesen
Zuständigkeit / Kontakt
Christine Fresen
Telefon: 02981 800-130
Fax: 02981 800-7130
E-Mail: christine.fresen@winterberg.de
Raum: 2.04 -
Vergabestelle
Zuständigkeit / Kontakt
Astrid Vogt
Telefon: 02981 800-123
Fax: 02981 800-7123
E-Mail: astrid.vogt@winterberg.de
Raum: 1.14Jens Vogelsang
Teamleiter EDV
Telefon: 02981 800-127
Fax: 02981 800-7127
E-Mail: jens.vogelsang@winterberg.de
Raum: 1.07 -
Vergnügungssteuer
Zuständigkeit / Kontakt
Bernd Hömberg
Stellv. FachbereichsleiterTeamleiter Abgaben
Telefon: 02981 800-102
Fax: 02981 800-7102
E-Mail: bernd.hoemberg@winterberg.de
Raum: 2.13 -
Verkehrsbeschilderung
Zuständigkeit / Kontakt
Joachim Sauerwald
Telefon: 02981 800-226
Fax: 02981 800-7226
E-Mail: joachim.sauerwald@winterberg.de
Raum: K1.02 -
Vermietung von städt. Gebäuden und Wohnungen
Zuständigkeit / Kontakt
Andreas Wittrock
Telefon: 02981 800-321
Fax: 02981 800-7321
E-Mail: andreas.wittrock@winterberg.de
Raum: 3.03 -
Vermietung von städt. Hallen
Zuständigkeit / Kontakt
Marita Grosche
Telefon: 02981 800-326
Fax: 02981 800-7326
E-Mail: marita.grosche@winterberg.de
Raum: 3.11 -
Verpachtung
Zuständigkeit / Kontakt
Christine Fresen
Telefon: 02981 800-130
Fax: 02981 800-7130
E-Mail: christine.fresen@winterberg.de
Raum: 2.04 -
Vertriebenenangelegenheiten
Zuständigkeit / Kontakt
A. Völkel
Telefon: 02981 800-234
Fax: 02981 800-7234
E-Mail: a.voelkel@winterberg.de
Raum: U2.06 -
Volkszählung (Zensus 2011)
Zuständigkeit / Kontakt
Hans-Peter Pfennig
Telefon: 02981 800-122
Fax: 02981 800-7122
E-Mail: hanspeter.pfennig@winterberg.de
Raum: 1.14 -
Vollstreckung
Zuständigkeit / Kontakt
Beatrix Brieden
Teamleiterin Stadtkasse
Telefon: 02981 800-136
Fax: 02981 800-7136
E-Mail: beatrix.brieden@winterberg.de
Raum: 2.08 -
Vollziehungsbeamter
Zuständigkeit / Kontakt
Ralf Neubecker
Telefon: 02981 800-325
Fax: 02981 800-7325
E-Mail: ralf.neubecker@winterberg.de
Raum: 3.05 -
Vorkaufsrechte
Zuständigkeit / Kontakt
Marita Grosche
Telefon: 02981 800-326
Fax: 02981 800-7326
E-Mail: marita.grosche@winterberg.de
Raum: 3.11 -
Wahlen
Zuständigkeit / Kontakt
Hans-Peter Pfennig
Telefon: 02981 800-122
Fax: 02981 800-7122
E-Mail: hanspeter.pfennig@winterberg.de
Raum: 1.14 -
Waldpädagogik
Zuständigkeit / Kontakt
-
Wasseranschlussbeiträge
Leistungsbeschreibung
Der Anschlussbeitrag beträgt 0,72 €/m² + MwSt der Veranlagungsfläche.
Wasseranschlusskosten werden für die Herstellung der Anschlussleitung, vom Hauptkanal in der Straße bis zur Grundstücksgrenze, erhoben.
Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bescheiderstellung der im Grundbuch eingetragene Grundstückseigentümer ist.
Zuständigkeit / Kontakt
-
Wasserbau
Zuständigkeit / Kontakt
Peter Hiller
Telefon: 02981 800-328
Fax: 02981 800-7328
E-Mail: peter.hiller@winterberg.de
Raum: 3.09 -
Wasserverbrauchsgebühr
Gebühren
- 3. Wasserverbrauchsgebühren
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Wasserversorgungsanlage erhebt die Stadt nach den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Vorschriften Verbrauchsgebühren zur Deckung der Kosten für die Wasserversorgung.
Die Gebühr setzt sich zusammen aus
A) der verbrauchsunabhängigen Gebühr (Grundgebühr = 0,13 € je Wohneinheit und Tag zuzügl. 7% Mehrwertsteuer) für die Bereitstellung der öffentlichen Wasserversorgungs-anlage und
B) der verbrauchsabhängigen Gebühr (Verbrauchsgebühr = 1,06 € zuzügl. 7% Mehrwertsteuer je cbm Wasser) nach der gemessenen Verbrauchsmenge
Bei der Berechnung wird als Wohneinheit berücksichtigt:
a) als Wohnung gilt, unabhängig von der Größe, jede selbständige Wohneinheit (auch Einlieger-, Einraum- und Ferienwohnungen);
b) jedes private Schwimmbad gilt als zusätzliche Wohnungseinheit;
c) bei ganz oder teilweise gewerblich, landwirtschaftlich oder anders genutzten Gebäuden einschließlich öffentliche Einrichtungen und Industrie gelten jede angefangene 200 qm genutzte Fläche als Wohnungseinheit;
d) bei Campingplätzen gelten je 4 Einstellplätze als eine Wohnungseinheit
Beispielberechung (4-Personen-Haushalt; 1 Wohnung; Wasserverbrauch = 160 m³):
a) Grundgebühr: 365 Tage x 0,13 € je Wohneinheit und Tag = 47,45 €
b) Verbrauchsgebühr: 160 m³ x 1,06 € je cbm Wasser = 169,60 €
Wassergebühren = 217,05 €
Zuzüglich 7% Mehrwertsteuer = 15,19 €
Gesamt: = 232,24 €
Weiterführende Informationen
Informationen zur Wasserverbrauchsgebühr
Zuständigkeit / Kontakt
Borgmann Stefan
GebührenwesenTelefon: 02981 / 9287216
Fax: 02981 / 9287229
stefan.borgmann@stadtwerke-winterberg.com
Raum E02
-
Wertstofftonne - Gelber Sack -
Zuständigkeit / Kontakt
Zentraler Bürgerservice, Team
Telefon: 02981 800-221
02981 800-222
Fax: 02981 800-299
E-Mail: buergerservice@winterberg.de
Raum: Foyer -
Wildschäden
Zuständigkeit / Kontakt
Joachim Sauerwald
Telefon: 02981 800-226
Fax: 02981 800-7226
E-Mail: joachim.sauerwald@winterberg.de
Raum: K1.02 -
Winterdienst
Zuständigkeit / Kontakt
Alexander Vonnahme
BauhofleiterTelefon: 02981 908485
Fax: 02981 908310
E-Mail: alexander.vonnahme@winterberg.de
Remmeswiese 14Bernd Ladleif
stellv. BauhofleiterTelefon: 02981 908585
Fax: 02981 908310
E-Mail: bernd.ladleif@winterberg.de
Remmeswiese 14 -
Winterdienstgebühr
Leistungsbeschreibung
Zum 01.01.2005 hat der Rat der Stadt Winterberg die Einführung der Winderdienstgebühr beschlossen. Als Gebührenmaßstab ist dabei der Grundstücksflächenmaßstab, der an die Größe des jeweiligen Grundstückes anknüpft, gewählt worden. Dieser Maßstab ist als der gerechteste einzustufen, da er u.a. unglückliche, zufällige Grundstückszuschnitte ausgleicht.
Weiter wurde eine Regelung für mehrfach (durch mehrere Straßen) erschlossene Grundstücke in der Weise getroffen, dass ein Grundstück bei der Gebührenheranziehung für die erste Straße zu 100 % und für die zweite Straße zu 85 % berücksichtigt wird. Ab der dritten Erschließungsstraße wird keine Gebühr mehr erhoben. Und schliesslich wurde eine Tiefenbegrenzung für alle Grundstücke bis zu einer Tiefe von 50 m beschlossen.Gebühren
Pro qm² wird eine Gebühr von 0,08 € erhoben.
Zahlungsart
Eine immer fristgerechte Zahlung der Winterdienstgebühr können Sie sicherstellen, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen. Da wir hierzu Ihre Originalunterschrift benötigen, ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung telefonisch leider nicht möglich. Dies gilt auch für eine Kontoänderung.
Einen Vordruck hierzu finden Sie unten auf der Seite.
Zuständigkeit / Kontakt
Bernd Hömberg
Stellv. FachbereichsleiterTeamleiter Abgaben
Telefon: 02981 800-102
Fax: 02981 800-7102
E-Mail: bernd.hoemberg@winterberg.de
Raum: 2.13 -
Wirtschaftsförderung
Zuständigkeit / Kontakt
Winfried Borgmann
WirtschaftsfördererTelefon: 02981 9250-12
Fax: 02981 9250-42
E-Mail: winfried.borgmann@winterberg.de
Hauptstraße 10 -
Wirtschaftswege
Zuständigkeit / Kontakt
Peter Hiller
Telefon: 02981 800-328
Fax: 02981 800-7328
E-Mail: peter.hiller@winterberg.de
Raum: 3.09 -
Wohnberechtigungsschein
Leistungsbeschreibung
Die Antragsvordrucke erhalten Sie bei der Gemeinde, die den Antrag an den Hochsauerlandkreis als zuständige Behörde weiterleitet.
Zuständigkeit / Kontakt
Ralf Lefarth
Telefon: 02981 800-322
Fax: 02981 800-7322
E-Mail: ralf.lefarth@winterberg.de
Raum: 3.03 -
Wohngeld
Leistungsbeschreibung
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Diesen Zuschuss gibt es als:
- Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung,
- Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims
Was Sie auch interessieren könnte:
» Wohngeldproberechner
» Antragsvordrucke
» weitere InformationenWohngeld kann nur erhalten, wer einen Antrag hierauf stellt und die Voraussetzungen nachweist.
Ob und in welcher Höhe Sie dann Wohngeld erhalten, hängt von drei Faktoren ab:
1. Der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder.
Zum Haushalt zählen alle Familienmitglieder, die mit dem Antragsteller zusammen eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft führen. Neben dem Antragsteller sind das z. B. der Ehegatte, Kinder, Eltern und Enkel. Familienmitglieder, die nur vorübergehend abwesend sind, rechnen ebenfalls zum Haushalt (z. B. auswärtig untergebrachte Schüler, Studenten und Lehrlinge).
2. Der Höhe des Einkommens der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitgliedern.Zugrunde gelegt wird das Bruttoeinkommen aller Familienmitglieder, das in den kommenden zwölf Monaten ab Antragstellung zu erwarten ist. Falls eine solche Prognose nicht möglich ist, wird mit dem Einkommen der letzten zwölf Monate gerechnet.
3. Der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.Der Anspruch auf Wohngeld hängt ferner auch von der Höhe der Miete bzw. der monatlichen Belastung bei Eigentum ab.
Zugrunde gelegt wird die im Mietvertrag vereinbarte Miete einschließlich Nebenkosten. Hierbei ist zu beachten, dass die Kosten für Heizung und Warmwasser sowie für verschiedene Zuschläge (z. B. für überlassene Möbel, Kühlschränke und Waschmaschinen) nicht berücksichtigt werden.
Die Miete wird jedoch nur im Rahmen der im Wohngeldgesetz festgeschriebenen Höchstbeträge für Mieten und Belastungen anerkannt. Hier gilt für Winterberg die Mietstufe II.
Wenn alle Voraussetzungen zur Wohngeldbewilligung vorliegen, wird dieses in der Regel für zwölf Monate bewilligt, und zwar ab dem ersten des Monats der Antragstellung. Nach Ablauf der zwölf Monate ist ein neuer Antrag erforderlich.
Um weitere Informationen zu erhalten und Fragen zu klären, setzen Sie sich telefonisch, persönlich oder per E-Mail mit uns in Verbindung.
Zuständigkeit / Kontakt
Joachim Sauerwald
Telefon: 02981 800-226
Fax: 02981 800-7226
E-Mail: joachim.sauerwald@winterberg.de
Raum: K1.02Simone Steden
Telefon: 02981 800-225
Fax: 02981 800-7225
E-Mail: simone.steden@winterberg.de
Raum: K1.03 -
Wohnungsbauförderung
Leistungsbeschreibung
Zuständig für die Wohnungsbauförderung ist der Hochsauerlandkreis.
Zuständigkeit / Kontakt
Ralf Lefarth
Telefon: 02981 800-322
Fax: 02981 800-7322
E-Mail: ralf.lefarth@winterberg.de
Raum: 3.03 -
Wohnungsmarkt
Weiterführende Informationen
Mietangebote finden Sie auf der Homepage des Sauerlandkuriers.
Zuständigkeit / Kontakt
-
Wunschkennzeichen
Leistungsbeschreibung
Es handelt sich um eine Dienstleistung des Hochsauerlandkreises:
Weitere Produkte:
Kfz-Angelegenheiten
FührerscheinZuständigkeit / Kontakt
-
Zahlungsverkehr
Zuständigkeit / Kontakt
Beatrix Brieden
Teamleiterin Stadtkasse
Telefon: 02981 800-136
Fax: 02981 800-7136
E-Mail: beatrix.brieden@winterberg.de
Raum: 2.08 -
Zensus 2011 (Volkszählung)
Zuständigkeit / Kontakt
Hans-Peter Pfennig
Telefon: 02981 800-122
Fax: 02981 800-7122
E-Mail: hanspeter.pfennig@winterberg.de
Raum: 1.14 -
Zentraler Bürgerservice
Zuständigkeit / Kontakt
Birgit Giering
Telefon: 02981 800-224
Fax: 02981 800-7224
E-Mail: birgit.giering@winterberg.de
Raum: Standesamt: E2.05 -
Zentrales Gebäudemanagement
Zuständigkeit / Kontakt
Ralf Neubecker
Telefon: 02981 800-325
Fax: 02981 800-7325
E-Mail: ralf.neubecker@winterberg.de
Raum: 3.05Sandro Carla
Telefon: 02981 800-324
Fax: 02981 800-7324
E-Mail: sandro.carla@winterberg.de
Raum: 3.04Sebastian Vielhaber
Stellv. FachbereichsleiterTeamleiter Gebäudemanagement
Telefon: 02981 800-302
Fax: 02981 800-7302
E-Mail: sebastian.vielhaber@winterberg.de
Raum: 3.02 -
Zivilschutz
Zuständigkeit / Kontakt
Joachim Sauerwald
Telefon: 02981 800-226
Fax: 02981 800-7226
E-Mail: joachim.sauerwald@winterberg.de
Raum: K1.02 -
Zweitwohnungssteuer
Leistungsbeschreibung
Besteuerungsgrundlagen
Die Zweitwohnungsteuer wurde vom Rat der Stadt Winterberg am 25.01.1990 beschlossen und nach Zustimmung des Innen- und Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Oberkreisdirektor des Hochsauerlandkreises am 30.08.1990 genehmigt. Die Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer ist am 01.10.1990 in Kraft getreten (amtliche Bekanntmachung in der "Westfalenpost" am 13.09.1990). Es gilt die Satzung in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2010.
Zahlungsart
Eine immer fristgerechte Zahlung der Zweitwohnungsteuer können Sie sicherstellen, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen. Da wir hierzu Ihre Originalunterschrift benötigen, ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung telefonisch leider nicht möglich. Dies gilt auch für eine Kontoänderung.
Einen Vordruck hierzu finden Sie unten auf der Seite.
Weiterführende Informationen
Zuständigkeit / Kontakt
Ulrike Hasenauer
Telefon: 02981 800-135
Fax: 02981 800-7135
E-Mail: ulrike.hasenauer@winterberg.de
Raum: 2.12
